Leitsätze zu aktuellen Urteilen
Preisanpassung durch Gasversorger
1. Eine Preisanpassungsklausel, nach der ein Versorgungsunternehmen zur Änderung der Gaspreise berechtigt ist, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt, ist wirksam, da sich die materielle Berechtigung zur Preisanpassung an den Vorgaben von § 19 IV GWB auszurichten hat und dies auf die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle, insbesondere auf die Anforderungen des Transparenzgebots, rückstrahlt.
OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2006 - 10 O 3613/05
2. Eine wirksame Festsetzung neuer Preise setzt neben dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen auch die Abgabe einer Gestaltungserklärung mittels einer die angewandten Kriterien zumindest im Kern darlegenden schriftlichen Mitteilung voraus.
Beanstandungen von Gas- und Stromrechnungen 1. § 30 AVBEltV und AVBGasV steht dem Einwand des Kunden, das Versorgungsunternehmen habe die Energiepreise im Abrechnungszeitraum einseitig überhöht angesetzt, nicht entgegen.
OLG Hamm, Urteil vom 8. 8. 2006 - 19 U 2/06
2. Eine gerichtliche Billigkeitskontrolle findet aber nicht statt, wenn eine Einigung der Parteien anzunehmen ist. Eine Einigung kann auch konkludent erfolgen, indem etwa der Kunde auf der Basis der ihm vom Energieversorger mitgeteilten erhöhten Preise Zahlungen leistet.
Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung wegen Unbilligkeit 1. Die selbstständige Feststellungsklage ist die richtige Klageart, wenn die Unbilligkeit einer getroffenen Leistungsbestimmung festgestellt werden soll.
AG Heilbronn, Urteil vom 15. 4. 2005 - 15 C 4394/04
(Leitsätze der Redaktion - NJOZ 2005 Heft 34, 3544)
2. Die Erhöhung von Tarifgaspreisen in Privatrechtverhältnissen unterliegt der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 III BGB analog, wenn der Gasanbieter eine Monopolstellung innehat.
3. Zu den Anforderungen der Erbringung des Billigkeitsnachweises eines Energieversorgers.
Keine Billigkeitskontrolle bei anfänglich vereinbartem Strompreis 1. § 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben (Abgrenzung zu BGHZ 164, 336 = NJW 2006, 684).
BGH, Urteil vom 28. 3. 2007 - VIII ZR 144/06
2. Eine Strompreiskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB scheidet aus, wenn der Stromkunde die Möglichkeit hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen.
Stromverbrauchsschätzung bei Weigerung des Kunden, den Stromzähler abzulesen
1. Ein Stromanbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung von Stromrechnungen, wenn der Rechnungsbetrag auf einer Schätzung beruht, weil sich der Verbraucher geweigert hat, den Zähler selbst abzulesen.
LG Kleve, Urteil vom 14.06.2007 - 5 S 185/06
2.Eine Schätzung durch den Stromanbieter ist nur in Fällen, in denen der Kunde den Unternehmensmitarbeitern den Zutritt zur Wohnung zum Zwecke der Ablesung des Zählers verweigert, zulässig.









