Referenzen & Presse
- Kooperation mit delling.net, 01. März 2010
- Kooperation mit Deutsche Sicherstellung, 01. März 2010
- Das Ordnungsgelverfahren zum EHUG, 05. Juni 2008
- Klage gegen Universität zu Köln, 17. Dezember 2007
- Vortrag - Universität zu Köln: ZPO in der Praxis, 12. Dezember 2007
- Big Brother is watching you, 05. Nov 2007
- Grenzbereich zwischen Steuerrecht und Strafrecht, 05. Nov 2007
- Durchsuchungsbefehl nur bei konkret vorliegenden Tatsachen, 05. Nov 2007
- Steuergeheimnis adé - Weitergabe geschützter Daten durch das Finanzamt, 05. Nov 2007
Kooperation mit delling.net
Köln, 01. März 2010
Kooperation mit Deutsche Sicherstellung
Köln, 01. März 2010
Das Ordnungsgelverfahren zum EHUG
Köln, 05. Juni 2008
Am 01.01.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde auch das Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und weiterer Daten der Unternehmensrechnungslegung einer Neuregelung unterzogen: Die Einleitung des bisher in § 335a HGB i.V.m. § 140a FGG geregelten Ordnungsgeldverfahrens war zuvor von dem Antrag eines Dritten abhängig, so dass die Veröffentlichung der Unternehmensdaten oftmals nicht erzwungen wurde. Dies ist in Zukunft anders: An die Stelle der wenig effektiven Regelung ist in § 335 HGB n.F. ein von Amts wegen einzuleitendes Verfahren getreten. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden nun konsequent verfolgt und sanktioniert. Seit Anfang des Jahres hat das Bundesamt für Justiz bereits Hunderttausenden von Gesellschaften ein Ordnungsgeld angedroht. Die ersten Ordnungsgelder sind festgesetzt. Der Beitrag stellt das Ordnungsgeldverfahren dar und geht dabei vertieft auf praxisrelevante Fragen ein.
Das Ordnungsgeldverfahren zum EHUG, GmbHR 11/2008
Köln, 17. Dezember 2007
Müssen Studierende Gebühren auch fürs Warten zahlen? Eine spannende Frage, die die Unis durchaus unterschiedlich beantworten. Wer auf einen Termin für seine letzte Prüfung wartet und seine Hochschule ansonsten nicht mehr betritt, ist noch lange nicht von der Beitragspflicht ausgenommen. Das verärgert etliche ehemalige Studierende der Uni Köln. Wie die Verantwortlichen reagieren und wie kulant sich andere Hochschulen der Region verhalten, lesen Sie auf unserer Journal-Seite. Auch kommende Woche beschäftigt uns das Thema Studienbeiträge. Dann geht es um Themen wie Beitragsaufkommen, Mittelverwendung und Transparenz. (pm)
Diese Meldung als PDF-Download - Teil 1
Teil 2
Teil 3
Interview mit Herrn Kummer
Hochschuleradio Köln-Campus
Köln, 21. Dezember 2007
Den Mitschnitt können Sie hier anhören.
(mp3-Datei, 6,04 MB, 04:24)
Köln, 12. Dezember 2007
Herr Dr. Michael Krieg (Rechtsanwalt) und Herr Jan F. Orth (Richter am LG Köln) hielten heute am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln einen Vortrag zum Thema "ZPO in der Praxis".
Interessierte können sich die dazugehörige PowerPoint-Präsentation hier herunterladen.
Klicken Sie hier
Köln, 03. Dezember 2007
Der Skandal um 16 Mio. falsche US-Dollar: Der letzte will sich diese Woche stellen.
Kölner Express, 03. Dezember 2007, Seite 28.
Köln, 05. November 2007
Big brother is watching you, vol. 1! Nicht nur hier, sondern in ganz Europa ist eine Kontenabfrage nach Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens möglich.
Dies ergibt sich aus dem Zustimmungsgesetz vom 22.07.2005 zum Protokoll vom 16.10.2001 zu dem übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ein Warnschuss, d.h. die Aufforderung zur freiwilligen Angabe der Konten ist nicht erforderlich. Nach Einleitung eines Strafverfahrens können die Ermittlungsbehörden direkt zugreifen, was auch relativ problemlos funktioniert.
Big brother is watching you, vol. 2! Inländische Kontenabfragen sind bereits ohne einen entsprechenden Anfangsverdacht in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens möglich, Die Kontenabfragen werden ermöglicht durch änderungen der Abgabenordnung (AO) - namentlich §§ 93 Abs. 7 und 8, 93b AO - und § 24c KWG.
Damit existiert weder national noch innerhalb Europas ein Bankgeheimnis gegenüber dem Finanzamt, vielmehr besteht eine umfassende Transparenz, die sogar in diversen Meldepflichten der Banken gipfelt.
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Köln, 05. November 2007
Nach dem FG Niedersachsen, 04.06.2002 - Az. 6 K 840/01, darf trotz eines steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eine Außenprüfung mitsamt der bestehenden steuerlichen Mitwirkungspflichten durchgeführt werden.
Die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steht dann dem Beginn der Außenprüfung nicht entgegen.
Falls dann der Steuerpflichtige sein Schweigerecht aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren "nemo tenetur se ipsum accusare" ausübt, trifft ihn der Verstoß gegen die steuerliche Mitwirkungspflicht mit voller Härte, denn dann darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Die Begründung ist in diesen Fällen immer, dass der steuerunehrliche Bürger nicht besser gestellt werden darf als der steuerehrliche, nur weil ihm die Schutzrechte aus dem Strafverfahren zustehen.
Faktisch führt dies allerdings zu sog. Strafschätzung, d.h. Schätzungen am äußersten Rand des Möglichen, die der Steuerpflichtige nicht widerlegen kann ohne auszupacken. Damit wird natürlich ein Zwang zur an sich verbotenen strafrechtlichen Selbstbezichtigung erzeugt.
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Köln, 05. November 2007
Der Erlass eines Durchsuchungsbefehls setzt das Vorliegen von Tatsachen voraus, aus denen zu schließen ist, dass sich die gesuchte Person, Spur oder Sache in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Es genügt gerade nicht, wenn lediglich zu vermuten ist, dass die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln dienen werde, da es insoweit der Darstellung von Tatsachen bedarf.
Es sind also konkrete Tatsachen, welche konkret Verdachtsgründe für näher bestimmbare Straftaten begründen können, erforderlich; es genügen nicht, vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen.
Dies hat zuletzt das LG Hildesheim, Beschluss vom 27.07.2006 - 21 Qs 1/06, bestätigt, welches das Vorliegen solcher Tatsachen für eine Apotheke nicht allein darin begründet sah, dass ärzte von dort medizinische Hilfsmittel bezogen, die dann unversteuert an die Patienten weiterveräußert wurden.
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Köln, 05. November 2007
Der Bundesfinanzhof in München urteilte unter dem Aktenzeichen - VII B 110/07 - mit Beschluss vom 04.10.2007, dass die Vorschrift des § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bb AO verfassungsgemäß ist.
Danach ist es vor einer Weitergabe durch das Steuergeheimnis geschützter Daten nicht notwendig, dass das Finanzamt festgestellt hat, dass die Kenntnis der zu offenbarenden Tatsachen die Rückforderung von öffentlichen Leistungen rechtfertigt oder doch zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit rechtfertigen wird; es genügt, dass die Offenbarung dieser Tatsachen für die (Einleitung und/oder) Durchführung eines diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens erforderlich ist, die Tatsachen also für die Durchführung eines solchen Verwaltungsverfahrens überhaupt geeignet sind (d.h. nach Maßgabe des einschlägigen Rechts entscheidungserheblich sein können).
Das Steuergeheimnis wird mit anderen Worten von § 31a AO nicht nur dann durchbrochen, wenn das Finanzamt annehmen kann, dass ein Verwaltungsverfahren der Agentur unter Umständen zur Rückforderung von öffentlichen Leistungen führen wird, sondern wenn es annehmen kann, dass die Agentur ein solches Verwaltungsverfahren bei Kenntnis der vom Finanzamt festgestellten Tatsachen vernünftigerweise einleiten wird, wobei insofern als Einleitung eines Verwaltungsverfahrens auch eine rein amtsinterne Vorprüfung zu verstehen wäre, ob die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens überhaupt angezeigt ist.
In konsequenter Anwendung der Entscheidung wird es damit so werden, dass das Finanzamt bei der Offenbarung jeder auch noch so kleinen Zusatzeinnahme neben dem Arbeitslosengeld die Daten an die Daten des Steuerpflichtigen an die Agentur weiterleiten wird.
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Köln, 20. Oktober 2007
Nach dem Auftritt der siebenjährigen Anna Ermakova auf der Düsseldorfer Schönheitsmesse „Beauty“ wurde der Geschäftsführerin der Kosmetikfirma nun ein Bußgeld in Höhe von EUR 1.315,95 auferlegt. Die Schülerin und Tochter von Boris Becker führte dort Kindernagellack vor.
Da für den Werbeauftritt der kleinen Anna keine Sondergenehmigung erteilt wurde, handelte es sich nach Ansicht der Behörden um illegale Kinderarbeit.
Diese ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Kinder unter 15 Jahren dürfen nach § 5 Abs. 1 JArbSchG nicht arbeiten. Ausnahmen können nach § 6 Abs. 1 JArbSchG genehmigt werden. Danach hätte Anna Ermakova drei Stunden auf der Messe auftreten dürfen, falls eine Genehmigung beantragt worden wäre.
Ob Kinderarbeit vorlag muss nun ein Richter entscheiden.
nicht so stark wie behauptet
Köln, 19. Oktober 2007
Die Rheinenergie AG hat die Gaspreise am ersten Oktober 2007 wieder erhöht. Eon hat eine Preiserhöhung des Strompreises zum Jahreswechsel angekündigt.
Immer wieder werden Preiserhöhungen bei Strom und Gas mit steigenden öl- und Gaskosten auf dem Weltmarkt begründet. Nicht genannt werden allerdings die konkreten Bezugspreise.
Verschwiegen wird genauso, dass aufgrund der Stärke des Euro, der immerhin allein im Laufe des Jahres 2007 von seinem Tiefststand von 1,29 US-Dollar auf mittlerweile 1,43 US-Dollar für einen Euro gestiegen ist, die Bezugspreise bei Lieferung auf Euro-Basis wiederum günstiger werden.
Die Nennung des Dollarpreises als Referenzpreis, um damit eine Preiserhöhung in Deutschland zu begründen, verschleiert daher die Wahrheit, weil der größte Anteil des in Deutschland bezogenen Erdgases und Erdöles in Euro bezahlt wird.
Studiengebühren zurückzahlen
Köln, 22. September 2007
Justizprüfungsamt konnte innerhalb eines Jahres keine Prüfung ansetzen, da gab es die Studiengebühren zurück.
Im entschiedenen Fall exmatrikulierte die Universität zu Köln zunächst einen Studenten, weil der sich weigerte die Studiengebühren zu zahlen, mit der Begründung für die Verzögerung sei das Prüfungsamt zuständig und es sei nicht ihr Verschulden.
Der Student wandte sich an Rechtsanwalt Dr. Krieg und ging gemeinsam mit ihm gegen diese Regelung vor und gewann!
Der Student hatte sich bereits im August 2006 zur Prüfung angemeldet, wurde aber erst im August 2007 geprüft; daher hatte er sich geweigert für das Sommersemester 2007 Studiengebühren zu zahlen. Im Widerspruchsverfahren gab ihm die Universität Recht!
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Kölner Stadtanzeiger, 01.03.2007
Rechtsanwalt beantragt im Auftrag von chinesischen Ausstellern einstweilige Verfügung...
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Kölnische Rundschau, 01.03.2007
Ein Mitarbeiter des chinesischen Tochterunternehmens der Kölnmesse soll eine Ausstellerin der Internationalen Möbelmesse (IMM) bedroht und unter Druck gesetzt haben...
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Kölner Stadtanzeiger, 26.01.2007
Asiatische Aussteller sehen sich um ihr Geschäft gebracht und fordern Schadenersatz...
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Kölnische Rundschau, 27.01.2007
Aussteller der Internationalen Möbelmesse beklagen, sie seien in den Rheinparkhallen kaum zu finden gewesen...
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gaspreise.phtml).
RTL listet die „teuersten Gas-Anbieter Deutschlands“ auf (http://www.rtl.de/ratgeber/sparen_912019.php).
.shtml).
