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Steuerstrafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen stets umfassend, kompetent und zuverlässig bei Ihren Fragen und Problemen zum Steuerstrafrecht.
Wir bieten Ihnen präventive Vermeidungsstrategien, kontinuierlich aufgearbeitete Informationen sowie nachhaltig wirkende Entscheidungshilfen mit besonderer Kompetenz.
Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr zu erfahren:
- Steuerhinterziehung
Die meisten Bürger begehen im Laufe Ihres Lebens Steuerhinterziehungen. Üblich ist mittlerweile die Putzfrau oder das Kindermädchen schwarz zu beschäftigen. Dies sind nur die kleineren Fälle. Egal wie umfangreich, sofern Sie bei einer Steuerhinterziehung erwischt werde, melden Sie sich unverzüglich bei dem Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Hilfe, den Verdacht auszuräumen, die Krise zu beseitigen und den geringstmöglichen Schaden davonzutragen.
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Bankgeheimnis hilft nicht!
Entgegen der landläufigen Meinung sind Ihre Daten bei der Bank nicht sicher. Banken dürfen der Finanzbehörde Auskunft geben. Das Bankgeheimnis schützt noch nicht einmal davor, dass Banken sogar von sich aus Meldung im Fall der Geldwäsche bei Behörden und Finanzämtern machen. In derartigen Fällen hilft nur noch der Anwalt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Hilfe, den Verdacht auszuräumen, die Krise zu beseitigen und den geringstmöglichen Schaden davonzutragen.
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Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist eine der mächtigsten Behörden in Deutschland. Die Steuerfahndung hat Befugnisse, die zum Teil über die der Polizei und Staatsanwaltschaft hinausgehen. Bekommt man Besuch von der Steuerfahndung, muss sofort der Anwalt gerufen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Hilfe, den Verdacht auszuräumen, die Krise zu beseitigen und den geringstmöglichen Schaden davonzutragen.
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Steuerstraftat
Die Steuerstraftat ist sowohl als Steuerhinterziehung als auch als Beitreibungshinterziehung begehbar. Es macht sich also auch wegen einer Steuerstraftat strafbar, wer verhindert, dass die Finanzbehörde bei Ihm vollstreckbare Steuern eintreiben kann. Eine Steuerstraftat kann eingestellt werden. Wichtig ist, dass Sie mit einem Anwalt reden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Hilfe, den Verdacht auszuräumen, die Krise zu beseitigen und den geringstmöglichen Schaden davonzutragen.
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Finanzamt
Das Finanzamt ist in Deutschland eine alte und mächtige Behörde. Über die Straf- und Bußgeldsachenstelle und die Steuerfahndung kann das Finanzamt durchsuchen, beschlagnahmen und Verfahren gegen Geldbuße einstellen. Hilfe vor Überreaktionen des Finanzamtes bietet zumeist nur ein Anwalt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Hilfe, den Verdacht auszuräumen, die Krise zu beseitigen und den geringstmöglichen Schaden davonzutragen.
Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen
Dr. M. Krieg erwarb durch seine Promotion bei Herrn Prof. Dr. G. Kohlmann besondere Kompetenzen im Steuerstrafrecht.
Wir sind für Sie da!
Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand!