Trennung – Scheidung – Vermögensübertragung - Lebenspartnerschaft

  • Haben Sie den Wunsch sich zu trennen, wissen aber nicht, was Sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht erwartet?
  • Wissen Sie nicht, wie Sie es mit den Kindern regeln sollen bzw. müssen? Haben Sie als einzelnes Elternteil Rechte auf die Kinder auch nach der Trennung? Was tun bei Kindesvorenthaltungen?
  • Stehen Vermögensübertragungen zwischen Ihnen und Ihrem Partner an, bei denen Sie Vorsorge für eine Trennung/Scheidung treffen möchten?
  • Sind Sie selbstständig und möchten nicht die Zukunft Ihres Unternehmens den Risiken einer Scheidung aussetzen?
  • Ist eine Absicherung der nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch ohne Ehe möglich? Wie sichere ich mich für den Fall der Trennung ab? Wie treffe ich Vorsorge bei adoptierten oder nicht ehelichen Kindern? Erben?
 

Wir beraten Sie und kämpfen für Sie bei der:



Unsere Lösungen im Einzelnen sind zum Beispiel:

Vereinbarungen zur Ehescheidung:

Diese Vereinbarungen dienen der Fixierung der Zustimmungen zum Scheidungsantrag. Wir treffen mit Ihrem ehemaligen Partner Scheidungsvereinbarungen, die endgültig und abschließend die finanziellen und persönlichen Verhältnisse auch bereits vor der formellen Scheidung in der Trennungszeit regeln, d.h. Vermeidung eines dauerhaften Kleinkrieges um jede Kleinigkeit.

Verträge, Klagen, einstweilige Anordnungen für die Elterliche Sorge und Regelung des Umgangs:

Die Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung ist das Hauptkonfliktfeld innerhalb der Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzung. Wir widmen diesem Konfliktbereich unseren besonderen Fokus und sorgen dafür, die Interessen unserer Mandanten, gleichgültig, ob Mütter, Väter, Lebenspartner, Bezugspersonen, Stiefeltern durchzusetzen. Auch ist es sinnvoll bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften vertragliche Regelungen für den Umgang mit Kindern während der Partnerschaft und danach niederzuschreiben.

Unterhalt:

Was steht mir zu? Wie viel muss ich zahlen? Gerade beim Unterhalt gibt es darauf keine Standardantwort. Durch gezielte Beratung und die Gestaltung, auch nachträgliche, ermöglichen wir unseren Mandanten ganz unterschiedliche Lösungsansätze. Gerade an diesem Punkt zahlt sich Kreativität besonders aus.

Zugewinngemeinschaft:

Der klassische Güterstand unserer deutschen Ehen. Für manche Segen, für andere Fluch. Insbesondere bei Unternehmern und Selbstständigen prüfen wir diesen Güterstand für unsere Mandanten besonders kritisch und wägen sorgfältig ab, ob wir unseren Mandanten nicht eine optimalere Lösung anraten können. Insbesondere auch während der Trennung ist ein Wechsel in den Güterstand der Gütertrennung sinnvoll.

Internationale Ehen - Italiener, Griechen, Türken, Spanier, Jugoslawen:

Auch wenn Sie nicht nach deutschem Recht verheiratet sind, helfen wir Ihnen bei der Trennung/Scheidung. Den meisten Richtern müssen dann die Grundzüge der ausländischen Rechtsordnungen erläutert werden. Um Unsicherheiten auszuweichen ist eine vorherige konsensuale Lösung in diesen Fällen sehr sinnvoll. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne über Ihre Rechte und setzen diese in einer entsprechenden Vereinbarung auch optimal um. Dank unserer besonderen Sprachkompetenz können wir juristische Texte in allen europäischen Sprachen  recherchieren.

Ehebedingte Zuwendungen:

Auch bereits vor der Trennung oder Scheidung ist es sinnvoll bei der Zuwendung kontinuierlicher Arbeitsleistung oder einmaliger wertvoller Vermögensgegenstände, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass die Ehe oder Partnerschaft nicht mehr besteht. Insbesondere ist es wichtig, entsprechendes Rückforderungsrecht genau zu prüfen, um nicht nach der Trennung erfahren zu müssen, dass trotzdem kein Anspruch auf Rückabwicklung besteht.

Versorgungsausgleich:

Der Deutschen liebstes Kind ist die Vorsorge. Egal ob Rente oder Lebensversicherung, was passiert nach der Trennung mit den gesparten Anwartschaften? Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht und wann eine vertragliche Regelung für Sie günstiger als die gesetzliche Regelung ist. Wir setzen diese dann juristisch sicher für Sie um.

Hausrat:

Eben nicht nur Pfannen, Gabeln und Töpfe; hier geht es auch unter Umständen um den gemeinsamen Pkw! Die Eigentumsrechte folgen aus der Hausratsverordnung, wir unterstützen Sie dabei, die für Sie wichtigen Gegenstände zu behalten und wo sich schnelles Zugreifen lohnt.

 
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