Schadensregulierungsrecht

Schadensersatz - Sachverständiger - Haftpflichtversicherung - Schmerzensgeld - Nutzungsausfallentschädigung - Wertminderung - Beweise - Kosten

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln hilft Ihnen im Schadensregulierungsrecht! Dabei sind häufige Fragen an Anwälte vor allem:

  • Ich wurde in einen Autounfall verwickelt. Wie kann ich nun Schadensersatz geltend machen?
  • Wer muss die Kosten übernehmen?
  • Welche Ansprüche habe ich? Gibt es neben Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Reparaturkosten noch weitere Ansprüche, die ich geltend machen kann? Wie sieht es auch mit Ansprüchen auf Nutzungsausfallentschädigung oder wegen Wertminderung?
  • Wer hat den Unfall verursacht? Welche Beweise brauche ich?
  • Wer muss die Anwaltskosten zahlen?
  • Was muss ich beim Kontakt mit der Haftpflichtversicherung beachten?

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Anwälte sind zum Beispiel:

Prüfung aller Ansprüche durch einen Anwalt

Wir prüfen zunächst, welche Ansprüche Ihnen überhaupt zustehen. Oftmals kommen neben Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Ansprüchen für Reparaturkosten noch weitere Ansprüche in Betracht, von denen man als Privatmann keine Kenntnis hat. So kann zum Beispiel auch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Wertminderung einer Sache bestehen. Auch einen Haushaltsführungsschaden kann man geltend machen. All diese Tipps gibt Ihnen ein Anwalt!

Sind sich die Parteien allerdings zunächst uneinig, wer von Ihnen überhaupt den Unfall verursacht hat und damit die Kosten zu tragen hat, klären unsere Anwälte  auch das im Vorfeld!

Durchsetzung aller Ansprüche im Schadensregulierungsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir, wie man Ansprüche durchsetzt. Wir stellen sicher, dass genügend Beweise vor Ort sind, wie z.B. Fotos und auch Zeugenaussagen und nehmen im Zweifel auch Kontakt mit einem Sachverständiger und Behörden auf. Anschließend suchen wir als Rechtsanwälte den Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Sie sollten nie auf ein Angebot der gegnerischen Seite einfach so eingehen, denn diese verfolgt natürlich ganz andere Ziele wie Sie. Besprechen Sie sich erst mit einem Anwalt!

Wenn sie unverschuldet einen Unfall erlitten haben muss die Gegnerseite sogar all Ihre Anwaltskosten zahlen!

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