Architektenrecht

Architekt - Bauvorhaben - Projektplanung - Nachbarn - Planungsfehler - Bauprozess

Regelungsbereich im Architektenrecht

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Im Architektenrecht geht es um die rechtliche Beziehung (Rechte und Pflichten) zwischen Architekt und seinem Auftraggeber. Der Architekt hat eine ganz bedeutsame Stellung im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Daneben werden aber auch die Rechtsbeziehungen zu Dritten geregelt, z.B. Nachbarn und anderen Auftragnehmern. Im BGB wurde der Architektenvertrag in den §§ 650p ff. geregelt. Typische Fragestellungen an Anwälte im Architektenrecht sind:

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln - Unsere Lösungen

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Unsere Anwälte lösen ihre Probleme! Typische Leistungen von einem Anwalt im Architektenrecht sind:

  • Überprüfung vom Architektenvertrag
  • Rechtsberatung während der Projektplanung
  • Schutz des Werks des Architekten
  • Vertretung im Bauprozess
  • Abwicklung von Haftpflichtfällen 
    Bei Haftungsfällen im Architektenrecht geht es um hohe Geldsummen. Unsere Anwälte prüfen, wer für Fehler (z.B. Planungsfehler) einzustehen hat!
  • Architektenhonorrarrecht:
    Unsere Rechtsanwälte widmen sich der Frage nach dem Honorar des Architekten. Dies ist vor allem in der HOAI geregelt. Hier muss besonders wachsam gehandelt werden, denn ist eine Vereinbarung über die Vergütung unter Verstoß gegen die HOAI geschlossen worden, so ist die ganze Vereinbarung unwirksam und der Architekt muss trotzdem seine Leistung bringen. Dann richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Grundsätzen aus der HOAI.

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie uns hier und arbeiten Sie mit Ihrem Anwalt des Vertrauens zusammen!

Nach oben scrollen