Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht – Dr. Krieg ist Ihr Anwalt!

Für Mandanten, die sich im Fadenkreuz der Steuerfahndung wähnen oder sind oder dem gerade vorbeugen wollen, übernimmt schwerpunktmäßig Dr. Michael Krieg in unserer Kanzlei die Mandatsbearbeitung.

Promotion im Steuerstrafrecht 2001

Nach dem Ablegen des 1. Staatsexamens mit Prädikat hat Dr. Michael Krieg direkt im Steuerstrafrecht bei Prof. Dr. Günter Kohlmann und Prof. Dr. Uwe Brauns promoviert und 2001 mit der Note magna cum laude abgeschlossen.

Prof. Kohlmann war deutschlandweit bekannt über die Verteidigung im Herstatt-Bank-Verfahren und den Parteispendenverfahren der CDU.

Gelernt habe ich von ihm die Betrachtung des Falles aus der menschlichen Perspektive. Es kommt immer auf den Menschen an, egal ob es sich um meinen Mandanten oder den jeweiligen Entscheider, wie bspw. eine/n  Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Richterin/Richter handelt.

Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Rentenversicherungsbeiträgen, Falschangaben bei Subventionen/Corona-Hilfen

Das Steuerstrafrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich mit der Verfolgung von Straftaten im Bereich der Steuern beschäftigen. Dabei geht es vor allem um die Ahndung von Steuerhinterziehung, bspw. durch falsche Abgaben in Steuererklärungen zur Erlangung ungerechtfertigten Erstattung oder Einsparung zu zahlender Steuern.

Daneben hat sich aber auch der große Bereich der Schwarzarbeiterfälle als Schwerpunkt des Steuerstrafrechts herausgebildet. Der Vorwurf lautet dort auf Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Schließlich wird das Rechtsgebiet durch Straftaten im Bereich Erschleichung von Subventionen oder anderen Zuschüssen abgerundet. Dort sind besonders aktuell die Straftaten im Zusammenhang mit der Gewährung der Corona-Hilfen.

Individuelle Betreuung, absolute Vertraulichkeit, Stundensatz 300 EUR

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, wie wir Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für jeden einzelnen Fall. Unser Ziel ist es, Ihnen in allen steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir legen großen Wert auf Transparenz, Vertrauen und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Bitte kompletten Vor- und Nachnamen eintragen.
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eintragen.
Bitte einen aussagekräftigen Betreff eintragen.
Bitte eine Option auswählen. Soweit die RV nicht relevant ist bitte "Keine Angabe auswählen".
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie auf uns aufmerksam geworden sind.
Bitte tragen Sie hier alle notwendigen Informationen für eine Bearbeitung ein.

Beratung bei Ermittlungsverdacht

Beratung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen Sie ermittelt wird oder bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen Ihre Situation genau und entwickeln eine Strategie, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen. Bei folgenden Umständen sollten Sie jedenfalls auch einen steuerstrafrechtlichen Berater hinzuziehen: Strafschätzungen/Zuschätzungen, erhebliche Nachzahlungen in Steuerbescheiden, Steuererklärungen gar nicht abgegeben, manipulierte Kassen, Konflikte in der Betriebsprüfung, Onlinehandel ohne Versteuerung.

Kein Steuergeheimnis

Sie müssen bedenken, weder das Steuergeheimnis schützt vor strafrechtlichen Ermittlungen, weil nach § 31a AO 1977 eine fast schrankenlose Weiterleitungen der Steuerdaten an die Strafrechtsbehörden bei sämtlichen Verdachtsstufen erfolgen darf.

Strafschätzung bei Schweigerecht

Und auch Ihre Verfassungsrechte aus dem Strafverfahren verhindern keine nachteiligen Konsequenzen im Besteuerungsverfahren, weil  selbst dann, wenn der Steuerpflichtige sein Schweigerecht aus dem steuerstrafrechtlichen Verfahren „nemo tenetur se ipsum accusare“ ausübt, ihn der Verstoß gegen die steuerliche Mitwirkungspflicht mit voller Härte kann, denn dann darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Begründung ist in diesen Fällen immer, dass der steuerunehrliche Bürger nicht besser gestellt werden dürfe als der steuerehrliche, nur weil ihm die Schutzrechte aus dem Strafverfahren zustehen. Faktisch führt dies allerdings zu sog. Strafschätzung, d.h. Schätzungen am äußersten Rand des Möglichen, die der Steuerpflichtige nicht widerlegen kann ohne auszupacken. Damit wird natürlich ein Zwang zur an sich verbotenen strafrechtlichen Selbstbezichtigung erzeugt.

Haben Sie bereits einen Anhörungsbogen bekommen, können Sie diesen direkt zur Prüfung an uns in folgendem Formular übersenden:

Bitte kompletten Vor- und Nachnamen eintragen.
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eintragen.
Bitte einen aussagekräftigen Betreff eintragen.
Bitte eine Option auswählen. Soweit die RV nicht relevant ist bitte "Keine Angabe auswählen".
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie auf uns aufmerksam geworden sind.
Bitte tragen Sie hier alle notwendigen Informationen für eine Bearbeitung ein.

Prüfung und Anfertigung von Selbstanzeigen, Präventionsberatung, internationale Sachverhalte

Selbstanzeigen/Präventionsberatung

Unterstützung bei Selbstanzeigen: Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige erstatten möchten, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die Selbstanzeige korrekt zu formulieren. Präventive Beratung: Um steuerstrafrechtliche Probleme von vornherein zu vermeiden, bieten wir Ihnen eine umfassende präventive Beratung an. Wir analysieren Ihre steuerliche Situation und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Selbstanzeigen/Präventionsberatung

Bedenken Sie immer, dass die Einsichtnahme der Finanzbehörden in europäische Konten unbeschränkt möglich ist, was sich bereits aus dem Zustimmungsgesetz vom 22.07.2005 zum Protokoll vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergibt und dass inländische Kontenabfragen bereits ohne einen entsprechenden Anfangsverdacht in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens möglich sind, §§ 93 Abs. 7 und 8, 93b AO – und § 24c KWG.

Damit existiert weder national noch innerhalb Europas ein Bankgeheimnis gegenüber dem Finanzamt, vielmehr besteht eine umfassende Transparenz, die sogar in diversen Meldepflichten der Banken gipfelt.

Prüfung und Anfertigung von Selbstanzeigen, Präventionsberatung, internationale Sachverhalte

Ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Steuerfahndung vor der Tür oder bereits an Ihrem Schreibtisch können Sie auf unsere unverzügliche Hilfe vertrauen, notfalls auch per Anruf.

Notfallnummer

Wichtig ist allerdings auch dafür bereits Vorsorge zu treffen und entsprechende Vollmachten bei uns zu hinterlegen. Die Notfallnummer händigen wir Ihnen dann aus.

Bitte kompletten Vor- und Nachnamen eintragen.
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eintragen.
Bitte einen aussagekräftigen Betreff eintragen.
Bitte eine Option auswählen. Soweit die RV nicht relevant ist bitte "Keine Angabe auswählen".
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie auf uns aufmerksam geworden sind.
Bitte tragen Sie hier alle notwendigen Informationen für eine Bearbeitung ein.
Porträt von Dr. Michael Krieg, Rechtsanwalt, Experte für Steuerstrafrecht und Geschäftsführer bei der Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwälte mbH in Köln.

Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Dr. Michael Krieg

Kontaktieren Sie RA Dr. Michael Krieg jetzt über das Kontaktformular.

Nach oben scrollen