Testament - Pflichtteilsansprüche - Erbengemeinschaft - Testamentsvollstrecker - Erbschaftssteuer - Anfechtung - Erbfolge
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln & Erbrecht – Der Tod eines nahen Angehörigen ist sehr belastend. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Erben nach dem Tod auch noch um den Nachlass streiten. Daher kümmern wir als Rechtsanwaltskanzlei uns um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten!
Häufige Fragen im Erbrecht an unsere Anwälte sind:
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Wie sieht es auch mit einer gewillkürten Erbfolge?
- Was muss ich bei der Testamentserstellung beachten? Was ist bei einem Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testament zu beachten? Welche Form nützt meinem Willen am besten?
- Wie ist das Testament meiner Eltern auszulegen? Welche Ansprüche stehen mir aus der Erbschaft zu? Habe ich Pflichtteilsansprüche?
- Was sind die Folgen einer Ausschaltung der Erbschaft? Wann ist sie von Vorteil für mich?
- Welche Ansprüche stehen mir als Ehegatte gegenüber den anderen Erben zu?
- Was ist bei der Erbschaftssteuer zu beachten?
- Sollte ich einen Testamentsvollstrecker bei der Erbschaft einsetzen?
- Wie sieht es aus mit der Erbengemeinschaft?
Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln – Unsere Leistungen im Erbrecht sind zum Beispiel:
Beratung bei der Testamentserstellung & Erbvertrag
Dr. Krieg & Kollegen Köln berät Sie bei der Testamentserstellung. Es gibt unterschiedliche Formen von Testamenten, die ihre unterschiedlichen Vor- und Nachteile in Bezug zur Erbschaft haben. Auch kann es vorkommen, dass ein bereits bestehendes Testament in einzelnen Punkten geändert werden soll. Wir als Anwälte beraten Sie, welche Form von Testament zu Ihnen passt und setzen dieses oder aber auch einen Erbvertrag mit Ihnen gemeinsam auf. So entstehen bei einem Tod keine Unklarheiten bzgl. etwaiger Ansprüche!
Erbrecht - Auslegung & Anfechtung des Testaments
Ist es unklar, was der Erblasser mit seinem Testament bei einem Erbfall wollte? Ist das Testament vielleicht sogar widersprüchlich? Wir legen für Sie als Erben das Testament aus, um dem Wille des Erblassers ausreichend Rechnung zu tragen. Außerdem beraten unsere Rechtsanwälte Sie auch dabei, wie eine Anfechtung eines falschen Testaments erfolgen kann!
Erbrecht und Erbschaftssteuer
Nach dem Erbfall muss man sich auch um die Erbschaftssteuer kümmern. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Zugriffsmöglichkeit des Staates nach dem Erbfall zu verringern. Neben der Gestaltung der Erbschaftssteuer beraten unsere Anwälte Sie daher auch hinsichtlich dieser Gestaltungsmöglichkeiten. Auch erheben unsere Rechtsanwälte für Sie Einspruch, wenn Sie einen unrichtigen Erbschafts- oder auch Schenkungssteuerbescheid erhalten haben. Im Zweifel vertreten wir Sie bei Problemen mit der Erbschaft als Rechtsanwaltskanzlei natürlich auch vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche durch.
Kontaktieren Sie uns hier! Wir werden der Anwalt ihres Vertrauens im Erbrecht!