Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihr Partner im Immobilienrecht!
Ein eigenes Heim – das ist der Traum vieler Menschen. Dabei sind viele wirtschaftliche und auch rechtliche Aspekte zu beachten. Bei einer solch elementaren Entscheidung sollte man sich im Zweifel lieber von einem Anwalt beraten lassen. Als Anwälte mit langjähriger Erfahrung stehen wir gerne an Ihrer Seite! Neben Privatpersonen sind im Immobilienrecht auch Investoren, Architekten, Bauherren, Ingenieure und Projektleiter häufige Mandanten. Dabei müssen Rechtsanwälte immer wieder die gleichen Fragen klären:
Was muss ich bei einer Finanzierung beachten?
Wie sieht es rechtlich mit im Grundbuch eingetragenen Rechten aus? Welche Rechte und Pflichten folgen aus einem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch? Wohnrecht?
Wie kann ich eine Hypothek oder eine Grundschuld bestellen? Was zählt noch zu den Grundpfandrechten?
Wie kann ich mein Haus meinem Sohn schenken?
Ich möchte eine Grundbucheintragung durchführen und dabei auch im Grundbuch eingetragene Rechte löschen lassen. Geht das?
Leistungen im Immobilienrecht von einem Anwalt sind zum Beispiel:
Vertragsprüfung im Immobilienrecht und Grundstücksrecht
Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln führt für Ihre Verträge im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht und Grundstücksrecht eine Vertragsprüfung durch. Bei einem Immobilienkaufvertrag sind einige Fragen zu klären, die bereits vor Abschluss vom Immobilienkaufvertrag geklärt werden sollten. Das beugt spätere Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Immobilie vor!
Neben Kaufverträgen von Immobilien prüfen wir auch Architektenverträge oder Bauverträge.
Welche Grunddienstbarkeiten es neben dem Wege-, Wohnrecht oder Nießbrauch gibt, welche Grundpfandrechte, z.B. Hypothek und Grundschuld, und welche Vor- und Nachteile diese für Sie und Ihre gegenüber haben, erklären wir Ihnen gerne in einem gemeinsamen Gespräch. Auch gestalten wir für Sie Ihre Verträge und prüfen solche, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegen wurden.
Ansprüche im Immobilienrecht und Grundstücksrecht - Geltendmachung und Abwehr
Unsere Anwälte machen Ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag oder auch aus z.B. gewerblichen Mietverträgen für Sie geltend. Daneben wehren wir auch unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab. Dabei versuchen unsere Anwälte zuerst den kostensparenden außergerichtlichen Weg und wenn all dies keinen Erfolg verspricht, vertreten unsere Anwälte Sie natürlich auch vor einem Gericht.
Beratung bei Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten
Weiter beraten unsere Rechtsanwälte Sie auch in allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf oder auch Verkauf einer Immobile. Zu beachten sind auch Grunddienstbarkeiten, Belastungen von Grundpfandrechten oder steuer-, bau- und mietrechtliche Aspekte.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie uns hier und finden Sie den Anwalt Ihres Vertrauens!
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