Leasingrecht

Leasingvertrag –Rückholung & Rückabwicklung – Einstweilige  Verfügungen – Herausgabeklagen – Zahlungsklagen

Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihre Rechtsanwälte im Leasingrecht! Vertrauen Sie uns!

Heutzutage findet Leasing in ganz verschiedenen Formen statt. Neben dem Leasing von einem Auto ist auch das Leasing von Baumaschinen, IT-Anlagen oder Immobilien möglich.

Häufige Fragen an einen Anwalt im Leasingrecht sind:

  • Wie reagiert unsere Leasinggesellschaft am besten auf Zahlungsstockungen beim Leasingvertrag?
  • Lohnt sich die Rückholung der Leasingsache überhaupt noch – was ist sie wert?
  • Liegen Straftaten vor, die seitens des Staates ermittelt werden können? Können wir Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch als Partner gewinnen?
  • Besorgt mir jemand Firmeninformationen etc.? Welche Fahndungs- und Arrestierungsmöglichkeiten hat eine Leasingfirma?
  • Auto ins Ausland verschoben – was tun? Konsultat?
  • Was muss bei der Rückgabe beachtet werden?

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln im Leasingrecht – Lösungen unserer Anwälte im Einzelnen sind zum Beispiel:

Gestaltung vom Leasingvertrag:

Unsere Rechtsanwälte erstellen optimale Verträge, die Ihre spezielle Situation und Vorstellung vom Inhalt des Leasingverhältnisses (z.B. bei einem Auto) umsetzen. Wichtig ist uns vor allem, dass wir Sie in die Lage versetzen, schnell und ohne die Gefahr von Gegenwehr, Ihr Leasinggut zurück zu holen. I.d.R kann nur so die teure, weil unentgeltliche, Weiternutzung durch den wortbrüchigen Schuldner verhindert werden.

Beitreibung von Raten & einstweilige Verfügung:

Die Nichtzahlung der Raten ist der häufigste Anlass zur Konsultation einer Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Anwälte sichern über ein automatisiertes Mahnverfahren sekundenschnelle Bearbeitungen mit kontrollierbarer Transparenz. Sie können jederzeit Akteneinsicht beim Anwalt nehmen und sehen, welche Schritte wir unternommen haben und weiterhin unternehmen werden.

Schnellstmöglicher Zugriff auf das Leasinggut, einstweilige Verfügung, Herausgabeklagen und Zahlungsklagen:
Unsere Anwälte greifen blitzschnell zu, um im Ernstfall Ihr Leasinggut wieder zurück zu holen. Nur so kann man die unberechtigte und zumeist unentgeltliche Weiternutzung und damit Wertminderung aufhalten. Zunächst nutzen wir die Chancen des einstweiligen Rechtsschutzes, um langwierige Herausgabeklagen zu vermeiden. Nicht zu vergessen sind allerdings auch die Zahlungsklagen, mit denen immerhin 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden kann.

Rückholung der Leasinggegenstände aus dem Ausland

Wir sind Spezialisten für die Rückholung von Leasinggut auch aus dem Ausland. Insbesondere in die Türkei und Osteuropa werden oftmals die Leasinggegenstände verbracht. Auch dort sind Sie nicht rechtlos. Ein Anwalt sichert in Kooperation mit dem Konsultat die Weiterverfolgung der Leasinggegenstände bis zur Rückholung nach Deutschland.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie uns hier!

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