Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihr Partner im Medizinrecht!
Im Medizinrecht kann es zu facettenreichen Fragestellungen beim Anwalt kommen.
Wie ist das Verhältnis zwischen Arzt und Patient rechtlich geregelt?
Welche Ansprüche stehen mir als Patient bei Behandlungsfehlern vom Arzt zu?
Was kann ich bei Abrechnungsfehlern in der Rechnung des Arztes tun?
Wie kann ich meine Ansprüche bzgl. Reha und Pflegestufen durchsetzen?
Wie kann ich gegen unsachliche Werbung eines Arztes vorgehen?
Was kann ich bei einem Verstoß gegen das Arzneimittelrecht oder Medizinproduktrecht tun?
Wie muss der Chefarztvertrag geregelt sein?
Was kann ich bei fehlender oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt tun?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Anwälte im Medizinrecht sind zum Beispiel:
Vertretung bei Behandlungsfehlern im Medizinrecht
Bei Behandlungsfehlern des Arztes kommt es zu einer Beeinträchtigung der körperlichen Integrität vom Patient. Unsere Anwälte prüfen welche Ansprüche Ihnen gegenüber den Verantwortlichen bei einem Behandlungsfehler zustehen und setzen diese für Sie durch. Neben Schmerzensgeldansprüchen kommen auch beispielsweise Ansprüche auf Verdienstausfall oder Kosten für zusätzlich anfallende Heilbehandlungen in Betracht. Häufig kommt es dazu, dass der behandelnde Arzt die Behandlungsfehler abstreitet. Daher sollte man sich professionelle Hilfe von einem Anwalt mit juristischem und medizinischem Fachwissen holen. Häufig wird zur Beweissicherung neben einem Anwalt auch ein Sachverständiger eingeschaltet.
Medizinrecht - Prüfung ihrer Arztrechnung
Weiterhin kann es auch zu Abrechnungsfehlern in der Arztrechnung kommen. Die Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen überprüft diese Arztrechnung und berät Sie dabei auch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Abrechnungsfehlern.
Erstellung und Überprüfung vom Chefarztvertrag durch einen Anwalt
Zur Erstellung eines Chefarztvertrages bedarf es Fachkenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen. Ein solcher Chefarztvertrag ist sehr kompliziert und bedarf einer rechtssicheren Gestaltung! Die Gestaltung kann Auswirkungen auf den Umfang der dienstlichen Aufgaben, Kostenerstattungsansprüche oder auch Nebentätigkeitserlaubnisse haben. Neben der Erstellung eines solchen Chefarztvertrages beraten und vertreten unsere Anwälte Sie auch bei der Aufhebung und Beendigung des Chefarztvertrages.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie uns hier!
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ nur die zur Funktionalität der Website "notwendig[en]" Cookies ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.Cookie EinstellungenIch erkläre mich einverstanden!
Privacy & Cookies Einstellungen
Datenschutzbestimmungen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ nur die zur Funktionalität der Website "notwendig[en]" Cookies ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. .
Notwendige Cookies sind zwingend erforderlich, da sie die Funktionalität der Website gewährleisten. Daher fallen in diese Kategorie ausschließlich Cookies, die die grundlegende Funktionsabläufe der Website sowie deren Sicherheit dienen. Diese Cookies sammeln keine personenbezogenen Daten.
Sämtliche Cookie, die speziell auf die Sammlung von personenbezogenen Daten gerichtet sind (z.B. Google-Analytics) und nicht ausschließlich die Funktionalität der Website gewährleisten, werden als nicht notwendige Cookies betrachtet. Daher ist die vorherige Zustimmung in die Nutzung eben solcher Cookies von Seiten des Nutzers zwingend erforderlich.