Produkthaftungsrecht

Produkthaftungsansprüche - Regressansprüche - Sicherheitsstandards - Vertragsklauseln - Versicherung - ProdHaftG

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihr Partner im Produkthaftungsrecht!

Das Produkthaftungsrecht ist im ProdHaftG geregelt. Als Anwälte im Produkthaftungsrecht begegnen uns die unterschiedlichsten Fragestellungen. Das können unter anderem sein:

Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei im Produkthaftungsrecht sind zum Beispiel:

Geltendmachung der Produkthaftungsansprüche durch einen Anwalt

Dr. Krieg & Kollegen Köln berät und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Produkthaftungsansprüche und Regressansprüche gegen Hersteller und andere Beteiligte innerhalb der Lieferkette. Neben vertraglichen Ansprüchen kommen auch außervertragliche Ansprüche in Betracht. 

Abwehr von Ansprüchen im Produkthaftungsrecht durch einen Anwalt

Sind Sie Hersteller eines Produkts oder anderweitig innerhalb der Lieferkette beteiligt? Wird Ihnen vorgeworfen, die umfassenden rechtlichen Anforderungen zur Errichtung, Schutz und zur Gewährleistung der Produktsicherheit nicht eingehalten zu haben? Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht abzuwenden!

Bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsrecht kann man auch schon präventiv tätig werden. Es ist möglich, Vertragsklauseln aufzunehmen, durch die Sie eine Haftung vermeiden können! Kontaktieren Sie dafür einen fachkundigen Anwalt! Wenn auch das nicht hilft, dann vertreten unsere Anwälte Sie!

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei hier!

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