Versicherungsrecht

Versicherungsvertrag - Schadensfall - Kündigung - Zahlungsverweigerung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Hausratversicherung - Gebäudeversicherung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln -Ihr Partner im Versicherungsrecht!

Das Versicherungsrecht teilt sich auf in verschiedene Bereiche. Umfasst sind

  • Rechtsschutzversicherung 
  • Haftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

und viele andere Bereiche. Gerade wenn der Versicherungsfall eintritt, kommt meistens die ernüchternde Nachricht: Der Versicherer zahlt nicht. Ein Anwalt kann Sie absichern!

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Anwälte im Versicherungsrecht sind zum Beispiel:

Versicherungsrecht - Auslegung vom Versicherungsvertrag

Häufig bestehen bei einem Schadensfall Uneinigkeiten darüber, ob der Versicherungsvertrag den Schaden auch wirklich deckt. Das Versicherungsrecht ist durch komplizierte Regelungen ausgestaltet, die ein Laie nicht immer versteht. Oft wird Fachwissen zum richtigen Verständnis bei einem Schadensfall erforderlich sein. Ein Anwalt legt den Vertrag für Sie aus und gibt Auskunft darüber, inwieweit Ihnen Ansprüche zustehen. Dabei kennt dieser auch die Besonderheiten der einzelnen Gebiete, egal ob Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder aber Krankenversicherung.

Vertragsbeendigung im Versicherungsrecht durch einen Anwalt

Unsere Rechtsanwälte beenden den Versicherungsvertrag für Sie, egal ob Sie auf der Seite vom Versicherer stehen oder auf der Seite vom Verbraucher. Wir prüfen, ob eine ordentliche bzw. ordentliche Kündigung oder ein Widerruf rechtlich möglich ist und setzen diese erfolgreich für Sie durch.

Versicherung zahlt nicht?

Kommt es mal wieder zu einer Zahlungsverweigerung bei Ihrer Versicherung? Das kann zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen für den Versicherten. Daher sehen unsere Rechtsanwälte sich verpflichtet, bei einer Zahlungsverweigerung eine schnelle Lösung für Sie mit der Versicherung herbeizuführen. Dabei arbeiten die Anwälte auch mit Behörden und Sachverständigen zusammen. Ist eine außergerichtliche Schadensregulierung nicht möglich, vertreten diese Sie im Ernstfall natürlich auch vor Gericht.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie unsere Anwälte hier!

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