Naturkatastrophen - Welche Höhe zahlt die Versicherung ? Teil 2 Hochwasser Schäden Schaden Überschwemmung Gewitter Baum Bank Naturereignis

Naturkatastrophen – Welche Höhe zahlt die Versicherung? – Teil 1

Die Häufigkeit von Naturkatastrophen nimmt klimabedingt zu. So haben sich, nach Angaben der Welthungerhilfe, starke Unwetter weltweit von den 1990ern bis 2018 mehr als verdoppelt. Auch bei der Hochwasser-Katastrophe im Juli 2021 in Deutschland wurden zahlreiche Häuser zerstört. Doch was genau und in welcher Höhe erfolgen Erstattungen von der Versicherung in solchen Fällen von Naturkatastrophen?

In Teil 1 der Beitragsreihe gehen wir darauf ein, welche Höhe die Versicherung allgemein erstattet in Fällen von Naturkatastrophen.

Naturkatastrophen: Gebäude- und Hausratversicherung

Die Gebäudeversicherung haftet für Schäden des Gebäudes. Dies aber nur im Fall von Hagel, Sturm, Feuer, Brand, Blitzeinschlag und Leitungswasserschäden.

Die Hausratversicherung haftet dagegen für Schäden vom Inventar des Gebäudes im Fall von Hagel, Sturm, Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Naturkatastrophen - Elementarschutzversicherung

Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau (durch Überlastung der Kanalisation gelangt Wasser durch Ableitungsrohre in das Haus) und auch Starkregen müssen Gebäudeversicherer und der Hausratversicherer nicht automatisch zahlen. Vielmehr bedarf es einer Elementarschutzversicherung für Schäden durch Naturkatastrophen. Diese wird in den neuen Versicherungspolicen oftmals als „Naturgefahrenschutz“ bezeichnet.

Neben den genannten Schadensfällen haftet die Elementarversicherung für Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbrüche und Schneedruck (z.B. Einsturz des Daches aufgrund hoher Schneemassen auf dem Dach), Hagel und Sturm (ab Windstärke 8).

In welcher Höhe zahlt die Versicherung bei Naturkatastrophen?

Naturkatastrophen - Höhe bei Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz erstattet alle Kosten am Gebäude und den Gebäudebestandteilen bzw. Gebäudezubehör, die durch den Schaden entstanden sind. Oftmals ist jedoch ein Höchstbetrag vertraglich vereinbart worden.

Folgende Kosten werden ersetzt:

  • Schadensfeststellung
  • Trockenlegung des Gebäudes

  • Sanierung des Gebäudes. Hierbei wird der gleitende Neuwert ersetzt, d.h. die Kosten, die erforderlich sind, um das Haus wieder bewohnbar zu machen.

  • Reparatur in und am Haus und an Nebengebäuden (Bsp. Gartenhaus, Garage). Dabei gehört auch das feste Inventar dazu, so z.B. die Heizungsanlage, der Fußboden und die eingebaute Badewanne. Aber auch Reparaturkosten für Aufräumarbeiten werden erfasst.

  • Abriss des Gebäudes
  • Bau eines gleichwertigen Gebäudes. Zumeist wird hier der Neuwert erstattet, also die Höhe, die erforderlich ist, um ein Gebäude nach den heute geltenden Vorschriften wieder zu bauen. So auch, wenn durch Preisanstieg der Wert des Hauses sich erhöht hat. 

  • Auch Mietausfälle können versichert sein.

  • auch weitere Grundstücksbestandteile wie z. B. Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen sind bei entsprechender Vereinbarung zu erstatten.

Naturkatastrophen - Höhe bei Hausratversicherung mit Elementarschutz

Die Erstattung durch die Versicherung des Hausrats mit Elementarschutz umfasst bei Naturkatastrophen Schäden, die innerhalb des Hauses an beweglichen Teilen des Inventars entstanden sind. 

Darunter fällen auch

  • Wertsachen, wie Bargeld, auf Geldkarten geladene Werte
  • Urkunden (auch Sparbücher und weitere Wertpapiere)
  • Schmuck
  • Münzen, Gold, Platin
  • Briefmarken
  • Kunstgegenstände
  • Pelze, Teppiche und auch
  • Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind.

Auch Kosten, die nach der Naturkatastrophe folgen, werden ersetzt, wie für das

  • Aufräumen
  • Transportieren
  • Lagern
  • Schutz
  • Schlösser ändern
  • Innenanstriche sowie Tapeten und auch
  • Bodenbeläge.

Die Hausratversicherung zahlt die Reparaturkosten oder aber, wenn der Gegenstand nicht mehr reparabel ist oder aber die Reparatur teurer, den Wiederbeschaffungswert. Wiederbeschaffungswert ist die Höhe, die man für den Gegenstand gleicher Art heute ausgeben würde.

In welcher Höhe genau und wie lange die Versicherung bei Naturkatastrophen aber zahlt, ist abhängig von den Bedingungen im Versicherungsvertrag und kann sehr variieren.

Zum Teil bieten Versicherungen auch Abschlagszahlungen an für Materialien, die die Schäden erst einmal provisorisch sichern. Allerdings erst nach Schadensprüfung zahlt die Versicherung die volle Höhe.

In Teil 2 gehen wir auf sonstige spezielle Kosten ein, die im Rahmen von Naturkatastrophen von der Versicherung erstattet werden.

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