Ruhezeit

Unternehmer aufgepasst -Rufbereitschaft & Vergütung im Arbeitsrecht

Heutzutage müssen viele Arbeitnehmer auf Abruf ihre Arbeit aufnehmen, egal ob als Feuerwehrmann, Handwerker, Hebamme oder im Krankenhaus. Da kann es schon mal sein, dass der Arbeitnehmer für eine solche Wartezeit mehr Vergütung verlangt, als ihm eigentlich zusteht. Doch ob Rufbereitschaft überhaupt zur Arbeitszeit zählt und inwiefern diese vergütet werden muss wird im Folgenden erläutert.

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