Im Strafrecht gilt der Grundsatz: „In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Anklagten!
Als Anwalt im Strafrecht versuchen wir mit Ihnen das mildeste Urteil zu erstreiten. Dabei kann es zu Straftaten nach
dem StGB
dem Umweltstrafrecht
Steuerstrafrecht
Jugendstrafrecht oder sogar im
internationalen Strafrecht kommen.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Rechtsanwälte im Strafrecht sind zum Beispiel:
Strafrecht - Vertretung im Ermittlungsverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln nimmt die Vertretung für sie im Ermittlungsverfahren vor. Dabei sollten Sie von Anfang an einen fachkundigen Anwalt zur Seite ziehen. Sie bekommen zumeist eine Ladung, nach der sie als Beschuldigter vernommen werden sollen. Dabei sollten Sie vor allem dann Rat bekommen, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Unsere Anwälte beantragen Akteneinsicht und ermitteln für Sie die beste Verhandlungsmethode. Auch kontaktieren wir für Sie direkt die Staatsanwaltschaft, um unmittelbar Einfluss auf den Verfahrensgang zu nehmen.
Vertretung vor Gericht im Strafrecht
Hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren vor Gericht gegen Sie eingeleitet aufgrund von Straftaten? In der 1. Instanz finden viele Verfahren vor dem Amtsgericht statt. Wenn kein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt, bedarf es hier keines Verteidigers. Doch auch schon hier sollte man einen fachkundigen Anwalt zur Seite ziehen, um ein unerwartetes Urteil zu umgehen. Als Anwälte im Strafrecht handeln wir für Sie vorausschauend, strategisch und kennen die Besonderheiten auch im Jugendstrafrecht. Falls Sie in der 1. Instanz keinen Anwalt herangezogen haben und nun gegen das Urteil vorgehen wollen, vertreten wir Sie aber natürlich auch im Rahmen der Berufung und Revision.
Betreuung in Haftsachen
Auch in Haftsachen stehen wir als Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Wir prüfen, ob eine Haftprüfung Sinn macht und setzen Ihre Rechte durch, so z.B. Besuchsrechte oder der Anspruch des Mandanten auf eine Einzelzelle. Wir bereiten die Haftprüfung für Sie umfassend vor!
Neben der Haftprüfung versuchen wir auch die Freiheitsstrafe nach Verbüßung von Zweidrittel der Rest auf Bewährung auszusetzen. Wir helfen Ihnen und nehmen Ihnen und ihrer Familie die Belastung!
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte hier!
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