Eine Wohnung an Touristen als unerlaubte Untermieter über Airbnb, Booking.com etc. zu vermieten, stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!
Untermieter
Nutzungsentschädigung für den Vermieter gegen den Untermieter
Der BGH hat sich mit der Nutzungsentschädigung für den Vermieter gegen den nicht ausziehenden Untermieter befasst! Hier ein Überblick!