Unerlaubte Untermieter über Booking.com, Airbnb & Co.
Eine Wohnung an Touristen als unerlaubte Untermieter über Airbnb, Booking.com etc. zu vermieten, stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!
Eine Wohnung an Touristen als unerlaubte Untermieter über Airbnb, Booking.com etc. zu vermieten, stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!
Der BGH hat sich mit der Nutzungsentschädigung für den Vermieter gegen den nicht ausziehenden Untermieter befasst! Hier ein Überblick!