Provision des Handelsvertreters
Aufwendungsvergütung
Neben dem normalen Provisionsanspruch kann der Handelsvertreter entstandene Aufwendungen, die im Rahmen seiner Vertriebstätigkeit angefallen und handelsüblich sind, ersetzt verlangen – § 87d HGB.
Zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer können darüber hinaus diverse weitere Einzelvergütungen vereinbart werden. Ob und inwieweit sich daraus ein Anspruch ableiten kann, gilt es im Einzelfall zu prüfen.