Provision des Handelsvertreters
Provision des Handelsvertreters
Provision Handelsvertreter Gesellschaftsrecht
Die vertragliche Hauptpflicht des Handelsvertreters besteht in der Vermittlung und dem Abschluss von Geschäften für einen Unternehmer. Dafür erhält der Handelsvertreter vom Unternehmer für alle dem Unternehmer vermittelten und daraufhin abgeschlossenen Geschäfte eine Provision – §§ 87 ff. HGB.
Die Kanzlei Dr. Krieg und Kollegen Rechtsanwälte Köln begleiten Unternehmer und Handelsvertreter bei der Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang von Provisionen und Überhangsprovisionen. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen im Handelsvertreterrecht, die eine professionelle rechtliche und strategische Beratung gewährleisten.