Arbeitsrecht – Wann muss der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung keine Abmahnung vorher aussprechen? Dr. Krieg & Kollegen
Kündigungsgrund
BGH zur Kündigung: Gesamtmietschulden maßgeblich
Neues vermieterfreundliches Urteil vom BGH – für die Kündigung sind nicht Einzelmietschulden, sondern die Gesamtmietschulden maßgeblich!
Unerlaubte Untermieter über Booking.com, Airbnb & Co.
Eine Wohnung an Touristen als unerlaubte Untermieter über Airbnb, Booking.com etc. zu vermieten, stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!