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Webdesign – Die Kündigung

Die Kündigung – Kaufvertrag

Eine Kündigung kennt das Kaufrecht nicht. Sollte ein Kaufvertrag vorliegen, so wären die Rechtmittel die allgemeinen Gewährleistungsrechte bei Vorliegen eines Mangels, sowie allgemeine Schadensersatz- und Rücktrittsansprüche. Unser Erfahrung nach liegt jedoch in seltesten Fällen ein Kaufvertrag bei Webdesign-Verträgen vor. Es bedarf daher einer rechtlichen Einstufung im Einzelfall.

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