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Webdesign – Die Kündigung

Die Kündigung – Mietvertrag

Die Kündigung eines Mietvertrags kann regelmäßig auf drei Arten erreicht werden:

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung
  • Aufhebungsvertrag

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung kommt oftmals nicht in Betracht, da die meisten Mietverträge (ASP-Verträge) für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Das Mietverhältnis endet dann mit Zeitablauf gemäß § 542 I BGB.

Außerordentliche Kündigung

Den Regelfall stellt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB dar. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag stellt eine alternative zur Kündigung dar. Vor allem, wenn die Kündigungsfristen den Parteien nicht zugemutet werden können, und eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist.

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