Webdesign – Die Kündigung
Die Kündigung – Der Mischvertrag
Bei den Mischverträgen richtet sich die Möglichkeit der Kündigung sowie der anfallenden Vergütung nach der rechtlichen Einordnung des Vertragstyps. Bei sog. „Internet-Systemverträgen“ hat der Bundesgerichtshof bisher eine Einstufung als Werkvertrag für richtig erachtet. In allen Einzelfällen bedarf es dennoch der rechtlichen Einschätzung des zugrunde liegenden Vertragstyps.
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