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Zahlung,Zinsen und Corona – Miete und Leasing

Alternative Lösungsvorschlage

Die Stundung

Die Vereinbarung einer individuellen Stundungsabrede zwischen Vermieter und Mieter stellt einen guten alternativen Lösungsvorschlag dar. Durch die Stundungsvereinbarung wird die Fälligkeit der Mietzahlungen auf einen anderen Zeitpunkt gelegt, sodass eventuelle Verzugszinsen nicht anfallen .

Die Vertragsanpassung

Eine weitere Möglichkeit stellt die Vertragsanpassung dar. Dies erfordert den Kontakt zwischen Vermieter und Mieter. Konkret können vorübergehende Mietreduzierungen vereinbart werden. Ungeachtet dessen sollte in keinem Fall eine eigenständige Mietreduzierung vorgenommen werden.

Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen hilft Ihnen dabei Lösungen zu finden und steht Ihnen für Stundungsvereinbarungen sowie Vertraganpassungen beratend zur Seite.

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