Zahlung,Zinsen und Corona – Miete und Leasing
Leasing
Für das Leasing stellen sich im folgenden die gleichen Probleme wie für die Mietzahlung.
Grundsätzlich gilt, dass die Leasingraten weiterhin bezahlt werden müssen. Als mögliche Lösungsansätze bleiben daher die Stundung der Leasingraten oder die Übernahme des Leasingvertrags. Für beides gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch, sodass der Dialog mit dem Leasinggeber gesucht werden muss.
Die Kanzlei Dr. Krieg und Kollegen hilft Ihnen dabei Lösungenzu finden und steht Ihnen für Stundungsvereinbarungen sowie Anpassungen und Vertragsübernahmen beratend zur Seite.