Zahlung,Zinsen und Corona – Miete und Leasing
Mieter – Kosten, Kündigung & Verzug
Was muss der Mieter weiterhin zahlen?
Mietzahlungen
Wie bereits erwähnt ist der Mieter grundsätzlich zur Zahlung der Miete verpflichtet. Es empfiehlt sich für Mieter von Gerbemietobjektiven die anfallenden Mietzahlungen unter Vorbehalt zu zahlen, damit eine eventuell bestehende Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge erleichtert werden kann. Dies bleibt allerdings abzuwarten.
Kündigung
Sowohl dem Mieter eines gewerblich genutzten Objekts als auch dem Mieter eines Wohnraums kann aufgrund Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit nicht gekündigt werden. Dies gilt jedoch vorerst nur für Rückstände zwischem dem 01.04.2020 – 30.06.2020. Der Mieter kann die Zahlungen bis zum 01.07.2022 zurückbehalten.
Verzug
Ob Verzugszinsen auf Sie zukommen werden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dazu werden unterschiedliche Auffassungen vertreten.