Gesetz für faire Verbraucherverträge – Änderungen für EMS-/Fitnessstudios
Welche Änderungen kommen auf Sie als EMS-/Studiobetreiber durch das Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ zu?
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Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Insbesondere muss sieht sich der Mandant (ohne Rechtsschutzversicherung) keinem Kostenrisiko ausgesetzt. In welchem Rahmen ein Erfolgshonorar zulässig ist, erfahren Sie hier.
Wir beantragen für Sie Novemberhilfe und Dezemberhilfe! Ein wichtiges Update für alle Fitnessstudiobetreiber – erfahren Sie mehr.
Novemberhilfe ohne Umsatzeinbußen im Frühjahr! Jezt beantragen!
Fitnessstudios in Bayern sind seit dem 13. November wieder geschlossen. Das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat entschieden, dass alle Indoor-Sportstätten geschlossen bleiben müssen. Zu Beginn des „Lockdown-Light“ durften sowohl EMS-Studios als auch Yoga-Studios weiterhin geöffnet bleiben. Wie kommt es zu dieser 180° Kehrtwende? Wir erzählen es Ihnen!
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung für die Novemberhilfe. Kontaktieren Sie uns jetzt und wir werden für Sie tätig!