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Zoll durchsucht Baustelle – Tipps!

Zoll durchsucht Baustelle – Wir geben Ihnen Tipps!

Ein Besuch vom Zoll ist unangenehm. In einigen Bereichen gehört er aber zum Alltag, so auch auf der Baustelle. Dabei kannes sein, dass die Zollbeamten nur Unterlagen erbitten. Es kann aber auch ein Besuch mit einem Durchsuchungsbeschluss sein. Welche Tipps Sie bei einer Durchsuchung durch den Zoll auf der Baustelle beachten sollten, finden Sie hier!

Keine Durchsuchung durch Zoll ohne Durchsuchungsbeschluss

4 Abs. 1 SchwarzArbG räumt nur ein Betretensrecht ein, aber kein Durchsuchungsrecht. Damit ist ein gezieltes Suchen nach bestimmten Gegenständen nicht erlaubt (Finanzgericht Münster, Beschl. v. 23.01.2018, Az. 10 V 3258/17 S). Eine Durchsuchung kann erfolgen, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Das ist der Fall, wenn Gründe dafür gegeben sind, dass in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten Beweisgegenstände auffindbar sind. Es bedarf eines Durchsuchungsbeschlusses. Dabei handelt es sich bei einer Durchsuchung um das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber von sich aus nicht offenlegen oder aber herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 3.4.1979, Az. 1 BvR 994/76).

Tipps für die Durchsuchung durch den Zoll auf der Baustelle

Bei einer Durchsuchung durch den Zoll auf der Baustelle sollte Sie zunächst einmal professionell reagieren und die Ruhe bewahren. Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Durchsuchung dulden. Behindern Sie die Arbeit des Zolls nicht, diese Widerstandshandlung kann sie strafbar machen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit wird später vorgenommen. Machen Sie keine Aussagen zu den Vorwürfen.

vorherige Mitarbeiterschulung

Sie sollten Ihre Mitarbeiter schon vorher auf den Ernstfall der Durchsuchung der Baustelle durch den Zoll vorbereiten. Sie sollten wissen, wenn Sie kontaktieren müssen und wie sie sich verhalten sollen. Auch sollten Sie ihre Rechte kennen.

Angaben bei der Durchsuchung

Die Arbeitnehmer müssen auf Nachfrage ihre Personalien angeben, Angaben über das Beschäftigungsverhältnis machen und Unterlagen vorlegen. Wenn Angaben die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit begründen, können diese verweigert werden. Es besteht ein Schweigerecht bzgl. der Auskunft. Dagegen müssen aber Unterlagen und Personalien vorgelegt werden. Als Arbeitgeber müssen Sie Arbeitszeitnachweise vorhalten und auch den schriftlichen Hinweis an ihre Arbeitnehmer bezüglich ihrer Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweises.

Anwalt über Durchsuchung durch Zoll informieren

Es sollte direkt ein Anwalt informiert werden. Dies muss Ihnen vor der Durchsuchung gestattet werden. Dabei sollten Sie darum bitten, dass die Durchsuchung erst bei Erscheinen des Anwalts beginnt. Trotzdem sollten Sie zeigen, dass sie kooperieren wollen.

Durchsuchungsbeschluss & Dienstausweise vom Zoll

Kopieren Sie den Durchsuchungsbeschluss. Schauen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss genau an, damit auch nur die dort genannten Räumlichkeiten durchsucht werden. Zudem sollte geprüft werden, ob die rechtlichen Formalien eingehalten wurden. Es bedarf einer Unterschrift durch den Richter. Auch muss das durchsuchte Unternehmen wirklich Adressat sein. Im Zweifel kann gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde eingereicht werden. Im Übrigen sollten Sie die Dienstausweise einsehen.

Bei einer Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss fragen Sie nach Grund, Umfang und Zweck!

Mitnahme von Unterlagen und Protokolle

Eine vorläufige Sicherstellung und Auswertung von Unterlagen und Datenbeständen, die Beweismittel sein können, ist zulässig. Es sollte genauestens protokolliert werden, was mitgenommen wird. Dazu sind die Ermittler auf Verlangen des Betroffenen verpflichtet. Im Protokoll muss auch der Grund der Durchsuchunggenannt werden. Weiter sollten auch Kopien der beschlagnahmten Dokumente angefertigt werden. Einer Beschlagnahme sollten Sie aber in jedem Fall widersprechen, damit sie im Zweifel später gerichtlich vorgehen können. Eine Vernichtung oder ein Verstecken von Unterlagen sollten Sie dringend vermeiden, denn damit können Sie sich strafbar machen.

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