BGH zur Kündigung: Gesamtmietschulden maßgeblich
Neues vermieterfreundliches Urteil vom BGH – für die Kündigung sind nicht Einzelmietschulden, sondern die Gesamtmietschulden maßgeblich!
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BGH – der einzelne Miteigentümer hat im Grundstücksrecht einen Auskunftsanspruch!
Der BGH hat sich mit der Beweispflicht des Unternehmers beim Stundenlohnhonorar beschäftigt. Das Wichtigste finden Sie hier!
Eine Wohnung an Touristen als unerlaubte Untermieter über Airbnb, Booking.com etc. zu vermieten, stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!
Es wandelt sich – es könnte bald ein Ende von Hass-Postings bei Twitter, Facebook & Co. geben! Einen Überblick hier!
BGH & Nachbarrecht: Landesgesetz zur grenzüberschreitenden Dämmung