Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihr Partner im WEG-Recht!
Im WEG-Recht gibt es viele Beteiligte. Daher kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um solche Auseinandersetzungen und damit auch einen teuren Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Häufige Mandanten im WEG-Recht sind Hausverwalter, Eigentümer und auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Geläufige Fragen an unsere Anwälte sind im WEG-Recht:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Rechtsanwälte sind zum Beispiel:
Auf Wunsch führen unsere Anwälte auch Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Anfechtungsklagen können unterschiedlichste Gründe haben. So kann z.B. ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wegen einer fehlerhaften Jahresabrechnung angefochten werden. Auch kann es bei einer fehlerhaften Ladung zur Eigentümerversammlung und einer Auswirkung auf das Beschlussergebnis zu einer Anfechtung kommen. Auch die Unbestimmtheit eines Beschlusses kann in Betracht kommen. Anfechtungsgründe können sowohl materieller als auch formeller Natur sein.
Als Anwälte für Wohnungeigentumsrecht vertreten wir auch Hausverwalter in allen Auseinandersetzungen im WEG-Recht. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie bei der Erstellung und Aufhebung Ihres Verwaltervertrags und erklären Ihnen genau welche Rechte und Pflichten Sie haben. Außerdem vertreten wir Sie außergerichtlich und auch gerichtlich bei Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kontaktieren Sie im Zweifel immer lieber einen Anwalt!
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte hier!