Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihr Partner im WEG-Recht!
Im WEG-Recht gibt es viele Beteiligte. Daher kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um solche Auseinandersetzungen und damit auch einen teuren Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Häufige Mandanten im WEG-Recht sind Hausverwalter, Eigentümer und auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Geläufige Fragen an unsere Anwälte sind im WEG-Recht:
Welche Rechte und Pflichten haben Wohnungseigentümer, Hausverwalter und Mieter?
Wie kann ich überhaupt Wohnungseigentum begründen?
Wann haftet der Verwaltungsbeirat?
Was ist zu tun bei Sanierungen, Modernisierungen oder anderen baulichen Veränderungen?
Wie verläuft die Zwangsversteigerung einer einzelnen Eigentumswohnung?
Welche Ansprüche haben Eigentümer bei unzulässigen baulichen Veränderungen oder unzulässigen Nutzungen?
Wie kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Leistungen unserer Rechtsanwälte sind zum Beispiel:
WEG-Recht: Rechtsberatung zur Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum
Die Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen beraten Sie in allen Fragen rum um die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum. Wohnungseigentum kann sowohl durch Vertrag (§§ 2, 3 WEG). Auch eine Begründung durch Teilung kommt in Betracht (§§ 2,8 WEG).
Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse
Auf Wunsch führen unsere Anwälte auch Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch. Anfechtungsklagen können unterschiedlichste Gründe haben. So kann z.B. ein Beschluss einer Eigentümerversammlung wegen einer fehlerhaften Jahresabrechnung angefochten werden. Auch kann es bei einer fehlerhaften Ladung zur Eigentümerversammlung und einer Auswirkung auf das Beschlussergebnis zu einer Anfechtung kommen. Auch die Unbestimmtheit eines Beschlusses kann in Betracht kommen. Anfechtungsgründe können sowohl materieller als auch formeller Natur sein.
WEG-Recht: Vertretung vom Hausverwalter
Als Anwälte für Wohnungeigentumsrecht vertreten wir auch Hausverwalter in allen Auseinandersetzungen im WEG-Recht. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie bei der Erstellung und Aufhebung Ihres Verwaltervertrags und erklären Ihnen genau welche Rechte und Pflichten Sie haben. Außerdem vertreten wir Sie außergerichtlich und auch gerichtlich bei Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kontaktieren Sie im Zweifel immer lieber einen Anwalt!
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte hier!
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