EMS-/ Fitnessstudios – Rechte und Pflichten während Corona
EMS-/ Fitnessstudios – Rechte und Pflichten während Corona
EMS-/ Fitnessstudios – Rechte und Pflichten während Corona
Welche Änderungen kommen auf Sie als EMS-/Studiobetreiber durch das Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ zu?
Novemberhilfe ohne Umsatzeinbußen im Frühjahr! Jezt beantragen!
Fitnessstudios in Bayern sind seit dem 13. November wieder geschlossen. Das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat entschieden, dass alle Indoor-Sportstätten geschlossen bleiben müssen. Zu Beginn des „Lockdown-Light“ durften sowohl EMS-Studios als auch Yoga-Studios weiterhin geöffnet bleiben. Wie kommt es zu dieser 180° Kehrtwende? Wir erzählen es Ihnen!
In Bayern sind EMS-Studios nicht vom November-Lockdown betroffen. Was ist in Bayern anders? Ist EMS Individualsport? Das alles erfahren Sie bei uns!
Welche Beiträge können Sie als Studiobetreiber weiterhin fordern? Wir verraten Ihnen, warum Inkasso weiterhin betrieben werden sollte!