EMS als Individualsport? Corona-Update

EMS Individualsport Corona

Zweiter Lockdown im November

Fitnessstudio müssen seit Anfang November in ganz Deutschland wieder geschlossen bleiben. Die betrifft bundesweit eine Vielzahl von Studios – doch es kann auch Ausnahmen geben: EMS-Studios.

Was genau ist EMS?

EMS bedeutet Elektro-Muskel-Stimulation. Das EMS-Training basiert auf einem körpereigenen Prinzip: Jede Bewegung, die du machst, wird durch einen bioelektrischen Impuls vom Gehirn ausgelöst. Beim EMS-Training wird dieser Impuls über eine spezielle Funktionsweste, die mit Elektroden bestückt ist, direkt auf die Hauptmuskelgruppen abgegeben. Der Impuls aktiviert und kontrahiert die Muskeln und wirkt somit wie ein Booster des körpereigenen Prinzips. Diese Tatsache nutzen Sportwissenschaftler und Physiotherapeuten schon seit vielen Jahren zum Kraftaufbau, zur Leistungssteigerung und Regeneration. Das Training findet fast ausschließlich als Einzelunterricht statt.

Fitnessstudios bleiben geschlossen

Aktuell liegt in allen 16 Bundesländern ein Betriebsverbot für Fitnessstudios vor. Der Passus: „Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt“, ermöglicht nicht automatisch das Durchführen von Personaltraining oder EMS-Training in den Studios.

Bereits während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr konnten hierfür jedoch Sondergenehmigungen durch die für Sie zuständigen Ordnungsämter ausgesprochen werden.

EMS-Studio: Individualsport oder Fitnessstudio?

Auf der Website des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege heißt es: „Yoga-Studios und EMS-Studios sind keine Fitnessstudios nach § 10 Abs. 4 der 8. BayIfSMV. Diese sind als Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr nach § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV anzusehen. Sowohl in Yoga- als auch in EMS-Studios wird in der Regel Individualsport ausgeübt. Das heißt ergänzend zu § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV gilt § 10 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV und die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.“

Demnach sind EMS-Studios in Bayern nicht von den Maßnahmen betroffen und haben weiterhin geöffnet – gut für alle EMS-Studiobetreiber in Bayern. EMS-Studiobetreibern aus anderen Bundesländern kann dadurch jedoch nicht geholfen werden.

Das Unternhemen benefit concept CONSULTING hat über Facebook angekündigt bundesweit gegen den November-Shutdown gerichtlich vorzugehen.

Vorherige Urteile

Ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat bereits Anfang Mai für ein Aufatmen in der EMS-Branche gesorgt. Das Gericht hat die Wiedereröffnung unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzepts gestattet. EMS-Studios fallen nach Auffassung der Richter nicht unter den Begriff „Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen“ der bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung.

Diesen Passus wurde abermals vereinzelt in die Corona-Verordnungen der Länder für den November-Lockdown aufgenommen. Daher kam es in Bayern auch im November-Lockdown zu keinen Schließungen von EMS-Studios.

Was beduetet das für die anderen Bundesländer?

Aufgrund des förderalistischen Prinzips ist jedem Bundesland eine eigene Regelungskompetenz zuzusprechen. Zwar stützen sich die Maßnahmen aller Länder auf das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, sodass sämtliche Behörden und Gerichte sich daran zu orientieren haben.

Allerdings gibt es auch bereits gegenteilige Urteile von Verwaltungsgerichten aus Niedersachsen, Hamburg und NRW. Die in der Corona-Schutzverordnung angeführte Schließung der EMS-Studios sei „voraussichtlich verhältnismäßig“ und wegen der Corona-Bundeshilfen „auch noch angemessen“.

Fazit

Wir bleiben weiterhin gespannt und verfolgen die aktuelle Entwicklungen sowie Gerichtsentscheidungen.

Ob EMS-Studios Fitnessstudios oder ähnlichen Einrichtungen im Sinne der jeweils landesrechtlichen Verordnungen sind oder nicht, kann nicht abschließend beantwortet werden. Die bayerischen Behörden haben sicherlich einen Präzedenz-Fall geschaffen, der in Anbetracht der Umstände eine Wirkung für die Zukunft entfalten könnte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen vertritt seit mehreren Jahren verschiedene EMS-Studiobetreiber und kann Sie auch in ungewissen Zeiten optimal begleiten. Kontaktieren Sie uns jetzt oder folgen Sie uns auf Facebook für mehr Wissenswertes Rund umd Recht & Fitness.

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