BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und SOKA Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) im Überblick Haus Baustelle Krahn

BG Bau & SOKA Bau im Überblick!

Haben Sie Post von der BG Bau oder SOKA Bau erhalten? Die Bauwirtschaft ist eine besondere Materie. Um diese Besonderheiten zu regulieren gibt es zum einen die BG Bau und zum anderen auch die SOKA Bau. Alles Wichtige finden Sie hier!

Was ist die BG Bau?

Die BG Bau ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie ist eine gesetzliche Unfallversicherungin diesem Bereich mit der Aufgabe, Unternehmen und Versicherte zu beraten sowie die Prävention auf Baustellen und in den Unternehmen zu betreiben (Unfallverhütung). Es werden Beschäftigte von Bau- und Reinigungsunternehmen und Helfer von privaten Bauvorhaben versichert. Das sind oft Freunde, Verwandte und Bekannte. Daher besteht die Pflicht für den Bauherr, die Helfer bei der BG Bau zu melden und dementsprechende Beiträge zu errichten. Es muss Name und Anschrift vom Bauherren, das Bauvorhaben, Baubeginn, Bauende, die Helferstunden aller Helfer und die Namen und Anschriften der gewerblichen Unternehmen genannt werden.

Findet die BG Bau bei einer Prüfung grobe Fehler, so sind Strafzahlungen zu tätigen. Werden die Arbeitsstunden von den Helfern nicht oder nicht ordnungsgemäß gemeldet, so kann eine Schätzung vom Beitrag von der BG Bau erfolgen, § 165 Abs 3 SGB VII. Hierbei kommt es auch nicht auf ein Verschulden des Unternehmers an. Es ergeht ein Bescheid.

Widerspruch einlegen!

Gegen einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung muss fristgemäß Widerspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt hierbei einen Monat ab Bekanntgabe, also ab Zustellung. Diesen sollten Sie schriftlich stellen.

SOKA-Bau

Die SOKA-Bau ist die Sozialkasse der Bauwirtschaft. Sie ist eine Dachmarke von zwei Institutionen. Das ist zum einen die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) als Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Zum anderen ist das die ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG).

Im Rahmen der Bauwirtschaft bestehen einige Besonderheiten. So ist die Bauwirtschaft durch einen häufigen Arbeitgeberwechsel, starke Wetterabhängigkeit, einen massiven Fachkäftemangel und auch durch Billiglohnkonkurrenz gekennzeichnet. Die SOKA-Bau setzt Regelungen um, die im Tarifvertrag über das Sozialkasseverfahren und anderen Tarifverträgen getroffen wurden. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, d.h. alle Betriebe müssen sich an diese Regelungen halten. Das gilt auch für den Tarifvertrag für das Sozialkasseverfahren. Dadurch kümmert sich die SOKA-Bau um z.B. Urlaubsvergütung oder auch um Rentenbeihilfen.

Arbeitgeber, die dem Tarifvertrag unterfallen, sind beitragspflichtig, sodass die SOKA-Bau sich durch die Arbeitgeber finanziert.

Arbeitsgericht Wiesbaden & Rechtsstaatsprinzip

Gerichtliche Verfahren von und gegen die SOKA-Bau werden am Arbeitsgericht in Wiesbaden (oder Berlin) durchgeführt. Dadurch entstehen aber enorme rechtsstaatliche Schwierigkeiten (Art. 20 Abs 3 GG).

Das Gericht wird darauf gerichtet sein, zugunsten der SOKA-Bau zu entscheiden, da alle gerichtlichen Verfahren in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden landen.

Zudem besteht vor den Arbeitsgerichten keine Gebührenerstattung. Unternehmen, die der SOKA-Bau vor Gericht gegenüberstehen, müssen auch bei einem erfolgreichen Verfahren das Kostenrisiko tragen (Bsp.: Anwaltskosten). Die SOKA-Bau dagegen hat aufgrund ihrer behördengleichen Struktur und der Umlegung der Kosten auf ihre Zwangsmitglieder kein Kostenrisiko. Dies birgt Missbrauchsgefahren durch die SOKA-Bau mit sich.

Beitragspflicht

In Betrieben, in denen nur ein geringer Anteil baugewerblicher Tätigkeiten ausgeführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass hier keine Beitragspflicht besteht.

Wenn Sie von der SOKA-Bau einen Brief erhalten. Haben, sollten Sie sich erst an einen Rechtsanwalt wenden, bevor Sie der SOKA-Bau Einblick in Unterlagen geben. Der Beitrag liegt bei 20% der Bruttogehälterund kann für vier zurückliegende Jahre nachgefordert werden.

Widerspruchsfrist

Beachten sollten Sie, dass ab Zustellung des Mahnantrags nur eine Widerspruchsfrist von einer Woche besteht. Wird dieser nicht innerhalb dieser Frist eingelegt, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann ebenfalls nur innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden.

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln

Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen aus Köln berät und vertritt bundesweit in rechtlichen Fragen. 

Bei Fragen zur BG Bau und zur SOKA-Bau kontaktieren Sie uns hier!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen