Handelsvertreter – Vertragsgestaltung

Handelsvertreter – Vertrag & Gestaltung

Handelsvertreter Vertrag Rechtsanwalt

Als Handelsvertreter werden Gewerbetreibende bezeichnet, die Geschäfte an andere Unternehmen vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in deren Namen Geschäfte abschließen (Abschlussvertreter). Handelsvertreter sind eigentlich nicht bei dem Unternehmen angestellt, für das sie arbeiten, sondern Selbstständige nach § 84 I 2 HGB.

Selbstständigkeit

Ob eine angestellte oder selbstständige Tätigkeit als Handelvertreter vorliegt, kommt auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Handhabung an. Dazu hat das Landes-Arbeitsgericht Köln in einem jüngerem Urteil betont, dass es nicht isoliert auf die vertragliche Bezeichnung (hier „Freiberufler“) ankommen kann. Vielmehr sei darauf zu achten, was tatsächlich geleistet wird.

Zudem kann die Selbstständigkeit als Handelvertreter auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Das Finanzgericht Münster hat bereits 2015 in einem Urteil festgestellt, dass ein Handelsvertreter, dessen qualitativer Arbeits-Schwerpunkt in seinem häuslichen Arbeitszimmer gelegen ist, die Kosten hierfür vollständig als Betriebsausgaben (EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b) angeben kann

Die Vertragsgestaltung

Die sorgfältige Vertragsgestaltung ist für Handelsvertreter von entscheidender Bedeutung. Erfahrungsgemäß werden viele entscheidende Punkte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Der Handeslvertreter-Vertrag ist formfrei, also auch mündlich möglich. In der Regel empfehlen wir jedoch die Vertragsbestimmungen schriftlich festzuhalten. Zwar gibt es in den §§ 84 ff. HGB zwingend gesetzliche Regelungen, deren Gehalt auch nicht durch individuelle Vereinbarungen der Parteien verändert werden kann. Jedoch sind gerade die dispositiven – also vom Gehalt des Gesetzes zulässig abweichenden – Regelungen Einfallstor für Streitigkeiten. Dem kann man jedoch mit einem schriftlichen Vertrag vorbeugen.

Beispielhaft für zwingend schriftliche Abreden sind vor allem das nachvertragliche Wettbewerbsverbot und die Delkredereabrede als besondere Form der Garantiehaftung.

Dr. Krieg Rechtstipp

Verträge schriftlich schließen schützt vor Streit und Missverständnissen

Worauf sollten Sie bei einem Vertrag achten?

Zu regeln in einem schriftlichen Handelsvertreter-Vertrag sind:

Bezeichung & Vertragspartner

Nennung der Vertragspartner. Bezeichnung der Art des Vertreters – Einfirmen-, Mehrfirmen-, Vermittlungs-, Abschluss-, Bezirks – oder Alleinvertreter.

Dauer des Vertrags

Zeitraum der Beauftragung.

Tätigkeitsumfang

Welche Aufgaben und Befugnisse soll der Handelsvertreter haben? In welchem Gebiet, für welche Kunden und über welches Vertragsprodukt ergeht die Beauftragung?

Pflichten & Befugnisse

Richten sich primär nach dem Inhalt des Vertrags. Aus dem Gesetz ergeben sich die Wahrnehmung der Interessen des Unternehmers sowie die unverzügliche Mitteilung an den Unternehmer über jeden Geschäftsvermittlung bzw. Geschäftsabschluss.

Tätigkeitsunterbrechungen

Wer stellt während der Abwesenheit des Vertreters die Betreuung der Kunden sicher?

Provision

Wie wird die Provision berechnet? Gibt es Regelungen zur Mehrwertsteuer, angefallenen Nebenkosten etc.? Wie sieht es aus bei mehreren beteiligten Handelsvertretern?

Ausgleichsanspruch

Angemessene Ausgleichszahlung nach Beendigung der Beauftragung bei Überbevorteilung des Unternehmers aus Geschäften des Vertreters.

Gerichtsstand & Erfüllungsort

Vereinbarung über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand sollten getroffen werden.

zusätzliche Aufgaben

Aufgaben neben Vermittlung/Abschluss sollten extra aufgeführt und gesondert vergütet werden.

anwendbares Recht

Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen sollte festgehalten werden, welches Recht Anwendung findet.

Wettbewerbsverbot

Es sollte dringend festgehalten werden, was unter Wettbewerb für die Vertragsparteien fällt. Die gesetzliche Interessenswahrungspflicht gegenüber dem Unternehmer muss nicht explixit festgehalten werden. Dennoch kommt es im Einzelfall zu Streitfragen, ob unerlaubte Konkurrenz vorliegt oder nicht.

Nachträgliche Wettbewerbsverbote müssen schriftlich zwischen den Parteien geregelt werden.

Delkredereabrede

Entspricht einer besoderen Garantiehaftung des Handeslvertreters für den Kunden. Diese Art der Abrede muss schriftlich festgehalten werden, wenn Sie Einzug in den Vertrag erhalten soll.

Datum & Unterschrift

Nicht zuletzt zur Sicherung des Vertragsinhalts.

Darüber hinaus hat jede Vertragspartei gemäß § 85 HGB die Möglichkeit sich Vertragsänderungen oder -inhalte vom Vertragspartner schriftlich bestätigen zu lassen.

Zum Thema Provision haben wir bereits einen Artikel geschrieben. Mehr dazu hier.

Schlussbemerkung

Je eindeutiger und klarer der Vertrag ausgestaltet ist, desto eher werden Streitigkeiten und Missverständnisse zwischen den Parteien im Keim erstickt. Insbesondere in Hinblick auf Verstöße gegen den Wettbewerb ist es nur förderlich von Anfang an Klarheit darüber zu besorgen, was von den Parteien unter Wettbewerb vertanden wird. Somit reduziert sich auch die Warscheinlichkeit einer Kündigung ausgesetzt zu sein.

Selbstständige sollten daher beim Abschluss des Vertrags besonders gründlich vorgehen und den Vertrag im Zweifel von einem Rechtsanwalt oder Fachmann prüfen lassen.

Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwälte Köln begleiten Handelsvertreter bei der Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang von Provisionen und Überhangsprovisionen. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen im Handelsvertreterrecht, die eine professionelle rechtliche und strategische Beratung gewährleisten.

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