Rückerstattung von Spieleinsätzen Online Glücksspiel

Erstattung von Spieleinsätzen im Online-Casino

Ist eine Erstattung von Spieleinsätzen im Online-Casino möglich? Ein aktuelles Urteil zeigt, ob eine Erstattung von Spieleinsätzen in einem Online-Casino möglich ist.

Online-Glückspiele gewinnen seit einigen Jahren zunehmend an Beliebtheit. Laut einer Statistik spielen ca. 35% der Deutschen Online-Glücksspiele. Insbesondere dominieren in Deutschland mit großem Abstand die Online-Casinos mit einem Marktanteil von 55% am Bruttospielertrag (sowie die Onlineangebote der staatlichen Lotterien). Der Gesamtbruttospielertrag weltweit soll 2021 schätzungsweise bei 65 Milliarden Euro liegen – mehr als die Hälfte allein in Europa.

Online-Casino – Rechtsprechungsüberblick

Das LG Gießen hat in einem aktuellen Urteil vom 12.03.2021 (Az. 4 O 84/20) einem deutschen Online-Casino-Spieler die Erstattung seiner Spieleinsätze (ca. 12.000€) zugesprochen. Verklagt wurde „casinoclub.com“, der zur Firmengruppe Entain (Bwin) gehört. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da keine Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt worden ist.

Ein weiteres positives Zeichen sendete das LG Coburg mit Urteil vom 01.06.2021 (Az. 23 O 416/20). Verklagt wurde der Anbieter „bet-at-home.com“. Dem Spieler aus dem Bundesland Bayern wurde eine Rückerstattung von 61.987,00 € zugesprochen.

Das Urteil des LG Paderborn vom 08.07.2021 (Az. 4 O 323/20) spricht der Klägerin, einer Spielerin aus Nordreihn-Westfalen, gegen den Anbieter einen Rückerstattungsanspruch in Höhe von 132.850,55 € zu. Auch am 24.09.2021 wurde ein Online-Casino vom LG Paderborn (Az. 4 O 424/20) zur Erstattung von 115.000€ verurteilt.

Das aktuellste Urteil des LG Aachen vom 13.07.2021 (Az. 8 O 582/20) steht ganz in der Linie der bisher zitierten Entscheidungen. Auch hier wurde der klagenden Partei, eine deutsche Staatsangehörige mit regelmäßigem Wohnsitz in Deutschland, eine Rückerstattung in Höhe von 21.735,00 € gegen den Casino-Anbieter zugesprochen. Auch am 28.10.2021 durfte das LG Aachen (Az. 12 O 510/20) sich jüngst mit einem Fall eines Online-Casinos befassen. Das Casino wurde zur Rückzahlung von 178.000€ verteilt.

Am 12.11.2021 hat auch das OLG Hamm sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Auch hier entschied das OLG zugunsten der Klägerin. 

Auch das LG Mönchengladbach hat am 02.12.2021 (Az. 2 O 54/21) den Veranstalter zur Zahlung von 99.000€ verurteilt. Zwar wurde das Verbot für Online-Glücksspiele zum 01.07.2021 gelockert, allerdings eben nicht rückwirkend.

Weiterhin hat sich der BGH (Az. I ZR 194/20) nun mit Online-Casinos beschäftigt und die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz verdeutlicht. Zwar ging es in dem Fall um die Zulässigkeit von Werbung im TV, aber der BGH bezeichnete Online-Casinos als „unerlaubte öffentliche Glücksspiele“.

Wie sieht die Rechtslage genau aus?

Rechtslage im Strafrecht

Selbst wenn der Spieler sich gegen § 285 StGB verstoßen hat, darf dies einer Rückforderung nicht im Weg stehen.  „Es wäre höchst widersprüchlich, würde man einerseits den gesetzgeberischen Willen zum Schutz des Verbrauchers anerkennen. Andererseits eine Handlung des Verbrauchers, mit der er sich genau in diese Gefahr begibt, vor der er geschützt werden sollte, zum Ausschluss des Anspruchs führen lassen.“ (LG Aachen, Urt. v. 13.07.2021, Az. 8 O 582/20, Rn. 40;  LG Paderborn, Urt. vom 08.07.2021 – 4 O 323/20, Rn. 92). 

Darüber gibt es weitere Erwägungen, die bereits an einer Strafbarkeit des Spielers zweifeln lassen. So kann ihm die Kenntnis über den illegalen Charakter des Glückspiels fehlen. Auch ist die Rechtslage zu Online-Casinos sehr undurchsichtig, insbesondere für Laien. Der Zugang ist einfach. Die Websites vermitteln Legalität und Seriosität durch ihre Werbung und den Verweis auf ihre vorhandenen Glücksspiellizenzen (in Malta etc.)

Rechtslage im Zivilrecht

Die Rechtsbeziehung zwischen Spieler und Online-Casino aufgrunddessen der Spieler überhaupt erst eine Einzahlung tätigt (Glücksspielvertrag), könnte von Anfang als nichtig zu betrachten sein. Das wäre dann der Fall, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, und sich aus dem gesetzlichen Verbot nicht etwas anderes ergibt (vgl. § 134 BGB). 

Dieses gesetzliche Verbot könnte in den §§ 4 Abs. 4, Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag normiert sein. Dort heißt es ausdrücklich, dass das „Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet […] verboten [ist]“ und das „Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel […] verboten [sind].“ Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere schon in einem Urteil von 2017 festgestellt, dass diese Normen mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar sind (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 8 C 18/16, NVwZ 2018, 895; das OLG Köln bestätigt dies in seinem Urteil v. 10.5.2019 – 6 U 196/18). Eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 5 GlüStV – das Verfügen über eine behördliche Genehmigung – liegt nur in besondere Ausnahmefällen vor. Die meisten Casinos besitzen keine Erlaubnis, sondern beziehen Ihre Lizenz von den Behörden aus Malta, Gibraltar etc. aber nicht aus Deutschland (einzige Ausnahme Schleswig-Holstein; die Liste mit zugelassenen Anbieter kann man hier nachschauen). §§ 4 Abs. 4, Abs. 1 GlüStV stellt damit ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar.

Bietet ein Online-Casino demnach Spielern in Deutschland trotzdem die Möglichkeit an, an einem Online-Glücksspiel teilzunehmen, ohne das eine behördliche Erlaubnis in dem Bundesland vorliegt, verstößt es gegen eben dieses gesetzliche Verbot. Dabei ist es unerheblich, ob die Parteien von dem Verbot gewusst haben oder nicht (Heidel/Hüßtege/Mansel/ Noack, BGB Allgemeiner Teil / EGBGB, 4. Auflage 2021, § 134, Rn. 51). Auch eine jahrelange Duldung der zuständigen Behörden ändert nichts daran, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vorliegt. 

Man sieht also, dass der Glücksspielvertrag zwischen Spieler und Casino aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist.

Folgen der Nichtigkeit

Gemäß § 812 BGB ist jeder dazu verpflichtet das, was er ohne rechtlichen Grund durch Leistung (oder auf sonstige Weise) erlangt hat, herauszugeben. Da der Vertrag – wie oben aufgezeigt ist – nichtig ist, besteht kein Rechtsgrund für den Casino-Anbieter das vom Spieler eingezahlte Geld behalten zu dürfen. Insofern kann der Spieler das Casino auffordern, das zu Unrecht eingezahlte Geld zurückzuerstatten

Es gilt allerdings die Besonderheit, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn sowohl der Leistende (also der Spieler) als auch der Annehmende (das Casino) gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen – ein sog. beidseitiger Verstoß (vgl. § 817 BGB). Der Spieler könnte sich nämlich wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB strafbar gemacht haben. 

Genau hier liegt oftmals die Krux der Entscheidungen. So haben die Gerichte in den vergangenen Jahren noch dazu tendiert, einen beidseitigen Verstoß anzunehmen und somit die Möglichkeit der Rückerstattung zu verwähren. Denn allen o. g. Entscheidungen liegt ein allegemeiner Gedanke zugrunde, der den Anwendungsbereich des § 817 BGB einschränkt (telelogische Reduktion) und damit wieder Raum für eine Rückerstattung geben soll. Würde man eine Rückforderung ausschließen, wäre das gerade für die Initiatoren dieser Systeme – die damit eigentlich gegen ein Gesetz verstoßen – ein weiterer Anreiz weiterzumachen, da das Geld weiter bei Ihnen verbleibt, und Sie sich keine Gedanken darum machen müssen, dass sie etwas zurückzahlen müssen. Der Schutzzweck des §§ 4 Abs. 4, Abs. 1 GlüStV liegt gerade darin, dass die Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 79. Auflage, 2020, § 817 Rn. 18). Der Schutz dient damit gerade den Verbrauchern (Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 07.12.2011, S. 7, 18).

Am 01.07.2021 soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Danach sollen einige Angebote von Online-Casinos legal werden. Der Rückforderung der Einsätze steht das aber nicht entgegen.

Rechtsschutz für die Erstattung von Spieleinsätzen aus einem Online-Casino

Die Chancen für sämtliche Online-Casino-Spieler stehen gut, dass sie ihre Einsätze zurückfordern können. Bereits nach der Entscheidung des LG Gießen im März diesen Jahres hat die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass eine größere Klagewelle auf die Betreiber von Online-Casinos zukommen wird – Die Anzahl der o. g. Entscheidung hat diese Vermutung bekräftigt.

Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, ihre Ansprüche gegen das Online Casino durchzusetzen. Insbesondere gilt dies auch für Online-Casinos, die eine europäische Lizenz besitzen. Es kommt lediglich darauf an, dass Sie – als Geschädigter – aus Deutschland kommen.

Zwar zahlt ihnen die Rechtsschutzversicherung bei Glücksspielproblemen oft nicht. Aber damit Sie Ihren potentiellen Rechtsstreit nicht auf eigene Kosten führen müssen, bieten wir Ihnen neben der normalen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, im Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen aus Köln steht Ihnen als starker Partner zu Seite und überprüft für Sie, ob Ansprüche gegen einen Online-Casino-Betreiber in Frage kommen.

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