Revolution im Gerichtssaal – Online-Courts

Revolution im Gerichtssaal – Online-Courts

Die Covid19-Pandamie stellt nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben auf die Probe. Auch wichtige Bereiche der Gesellschaft wie die Funktionalität der Bildungseinrichtungen, der Verwaltung und der Gerichte müssen für einen derartigen Einschnitt das bisher Gewohnte ad acta legen und sich gänzlich neuer Lösungskonzepte bedienen. Anhand dieser Konzepte erkennt man, dass die Digitalisierung in einigen Bereichen bereits weit fortgeschritten ist, in anderen Bereichen noch in den Kinderschuhen steckt.

Es stellt sich die Frage, ob man es schlicht vergessen hat mit der Zeit zu gehen, es möglicherweise nicht gewollt hat oder uns die aktuelle Lage erst die Notwendigkeit aufgezeigt hat, uns entsprechend mit der Digitalisierung der Gesellschaft immanenter Bereiche intensiver zu befassen.

Als Beispiel kann der § 128a ZPO angeführt werden. Dieser ermöglicht es bereits seit 2002, dass sich Parteien, ihre Bevollmächtigten, Zeugen, Sachverständige etc. während der Verhandlung bzw. ihrer Vernehmung „an einem anderen Ort“ aufhalten können. Die Verhandlung wird dann „zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen“. Schon seit 2013 bedarf es dafür nicht mehr der Zustimmung der weiteren Beteiligten. Trotz Bestehens dieser Möglichkeit, führt die Umsetzung eher ein Schattendasein.

Es gibt zwar eine Länderliste der Standorte der Videokonferenzanlagen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, doch steht der Umsetzung nicht nur der Mangel und die Überholbedürftigkeit der technischen Ausrüstung der Gerichte im Weg, sondern auch die Tatsache, dass niemand zu der Möglichkeit verpflichtet werden darf. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG) als wesentliches Prinzip des Zivilprozesses ständig zu beachten, sodass ein ganzer virtueller Sitzungsaal konzipiert werden müsste.

Immer deutlicher wird, dass der Normalbetrieb der Gerichte nicht mehr präsent ist. Überall in Deutschland werden aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos Gerichtstermine abgesagt oder verschoben. Wir als Rechtsanwaltskanzlei beantragen daher im Sinne unserer Mandanten seither die Möglichkeit einer Videokonferenz und machen uns auch in Zeiten von Corona stark für Ihr Recht!

Erfreulich ist es daher zu hören, dass viele Gericht sich in den letzten Wochen intensiv mit der Möglichkeit einer Videoübertragung auseinandergesetzt haben.

„In Zivilsachen sei dies grundsätzlich möglich“, so die Landgerichtssprecherin des LG Düsseldorf – Elisabeth Stöve

Ebenso gibt es einen bisher nicht veröffentlichen Referentenentwurf zur Reform des ArbGG, der vorsieht, dass arbeitsrechtliche Verhandlungen vollständig online stattfinden sollen. Auch wenn es so aussieht, als wenn der Online-Gerichtssaal nur eine weitere kurzfristige Lösung sein soll, so wäre dies wegweisend. Die Vorstellung sich in Zukunft vom rein physischen Gerichtssaal zu entfernen, könnte eine Bereicherung für unser Rechtssystem darstellen.

Wir wollen unsere Mandanten und alle Rechtssuchenden daher auch in diesen schweren Zeiten ermutigen, nicht darauf zu verzichten sich für Ihr Recht einzusetzen. Wir helfen Ihnen mit einer digitalen, flexiblen und modernen Rechtsberatung und knüpfen in Zeiten der Ungewissheit ein solidarischen Band.

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