Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln zeichnet sich nicht nur durch eine langjährige, bundesweite Mandatierung von EMS- und Fitnessstudios aus. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht profitieren Sie von unserer Berufserfahrung rund um das Thema EMS- und Fitnessstudio – Das macht uns zu einem guten Partner für Ihr Recht.
Fitnessstudiorecht – Wir als Anwälte aus Köln beraten und vertreten ausschließlich Studiobetreiber und wegen möglicher Interessenskonflikte keine Mitglieder.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Wir übernehmen für Ems- / Fitnessstudios auch Inkasso!
Leistungen der Fachanwälte Dr. Krieg & Kollegen im Fitnessstudiorecht sind zum Beispiel:
Wir prüfen als Anwälte Ihren Ems-/Fitnessstudiovertrag und ob er einer Prüfung nach den §§ 305ff. BGB Stand hält. Dr. Krieg & Kollegen weiß, welche Klauseln bei einer rechtlichen Kontrolle bestehen bleiben können und welche den Kunden des Studios unzulässig benachteiligen. Die aktuelle Rechtsprechung dazu haben wir als Anwalt im Kopf!
Zahlen die Kunden des Studios nicht, so vertreten wir Sie als Anwalt, prüfen ihre Forderungen auf ihre Durchsetzbarkeit hin und schreiben für Sie Mahnungen, sodass Sie sich als Betreiber eines Ems-/Fitnessstudios voll auf ihre Kerngeschäft konzentrieren können und sich nicht mit der nervigen Säumnis ihrer Schuldner & deren Mahnungen beschäftigen müssen .
Eine Kündigung muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen! Damit Sie nicht eine unwirksame Kündigung absenden und damit die Beiträge des Fitnessstudios weiter zahlen müssen, schreiben die Anwälte Dr. Krieg & Kollegen ihre Kündigung.
Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Bereich der Fitnessstudios! Kontaktieren Sie uns hier!
Unsere Beiträge zum Ems-/Fitnessstudiorecht finden Sie hier!