EMS-/Fitnessstudiorecht

Fitnessstudiovertrag - Kündigung - Beitragszahlungen - Vertragsverlängerung - Studioübernahme

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln zeichnet sich nicht nur durch eine langjährige, bundesweite Mandatierung von EMS- und Fitnessstudios aus. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht profitieren Sie von unserer Berufserfahrung rund um das Thema EMS- und Fitnessstudio – Das macht uns zu einem guten Partner für Ihr Recht. 

Fitnessstudiorecht – Wir als Anwälte aus Köln beraten und vertreten ausschließlich Studiobetreiber und wegen möglicher Interessenskonflikte keine Mitglieder.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Krieg & Kollegen Köln – Wir übernehmen für Ems- / Fitnessstudios auch Inkasso!

Häufige Fragen von Kunden des Studios an unsere Rechtsanwälte sind...

  • Wie kann ich beim Fitnessstudiovertrag eine Kündigung aussprechen?
  • Was muss ich beim Abschluss von einem Fitnessstudiovertrag beachten?
  • Welche Ansprüche stehen mir als Mitglied im Fitnessstudio im Streitfall zu?
  • Fragen zu Corona – Muss ich als Mitglied die Beitragszahlungen trotz Schließung leisten? Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Beitragszahlung in Zeiten der Schließung? Muss ich als Mitglied im Fitnessstudio die Gutscheinlösung akzeptieren? Muss ich eine Vertragsverlängerung akzeptieren?

Häufige Fragen von Ems- / Fitnessstudiobetreibern an unsere Rechtsanwälte sind...

  • Wie kann ich als Fitnessstudiobetreiber die Verträge gestalten? Welche Klauseln sind möglich? 
  • Welche Ansprüche habe ich?
  • Wie verläuft eine Studioübernahme? Was muss ich bei einer Studioübernahme beachten?
  • Wie kann ich als Fitnessstudiobetreiber meine Ansprüche auf Beitragszahlungen gegen die Kunden durchsetzen?
  • Fragen zu Corona – Wie sieht es mit einer Vertragsverlängerung in Zeiten von Corona aus? Was ist mit meiner Miete während der coronabedingten Schließung? Welche Möglichkeiten habe ich als Fitnessstudiobetreiber, damit ich weiter einen Anspruch auf die Beiträge habe?

Leistungen der Fachanwälte Dr. Krieg & Kollegen im Fitnessstudiorecht sind zum Beispiel:

Prüfung vom Fitnessstudiovertrag

Wir prüfen als Anwälte Ihren Ems-/Fitnessstudiovertrag und ob er einer Prüfung nach den §§ 305ff. BGB Stand hält. Dr. Krieg & Kollegen weiß, welche Klauseln bei einer rechtlichen Kontrolle bestehen bleiben können und welche den Kunden des Studios unzulässig benachteiligen. Die aktuelle Rechtsprechung dazu haben wir als Anwalt im Kopf!

Mahnungen im Ems-/Fitnessstudiorecht

Zahlen die Kunden des Studios nicht, so vertreten wir Sie als Anwalt, prüfen ihre Forderungen auf ihre Durchsetzbarkeit hin und schreiben für Sie Mahnungen, sodass Sie sich als Betreiber eines Ems-/Fitnessstudios voll auf ihre Kerngeschäft konzentrieren können und sich nicht mit der nervigen Säumnis ihrer Schuldner & deren Mahnungen beschäftigen müssen . 

Kündigung im Ems-/Fitnessstudiorecht

Eine Kündigung muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen! Damit Sie nicht eine unwirksame Kündigung absenden und damit die Beiträge des Fitnessstudios weiter zahlen müssen, schreiben die Anwälte Dr. Krieg & Kollegen ihre Kündigung.

Rechtsanwälte Dr. Krieg & Kollegen Köln – Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Bereich der Fitnessstudios! Kontaktieren Sie uns hier!

Unsere Beiträge zum Ems-/Fitnessstudiorecht finden Sie hier!

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