Die Außerordentliche Kündigung des Fitness-/EMS-Studiovertrag wegen Krankheit aus Sicht des Studiobetreibers – Teil 6/7 Die Verfristung

Fitnessstudio Kündigung Frist

Die außerordentliche Kündigung – Teil 6: Die Frist

Die Kündigung kann aufgrund von § 314 Absatz 3 BGB nur innerhalb einer „angemessenen Frist“ erfolgen.

Grund für diese Voraussetzung ist, dass eine sofortige Vertragsbeendigung dem Grundsatz des Zivilrechts – dass Verträge einzuhalten sind – widerspricht. Mithin sind besonders hohe Voraussetzungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu stellen. Benötigt ein Mitglied jedoch eine nicht mehr angemessene Zeitspanne, um einen Vertrag aufgrund eines Grundes zu kündigen, so geht der Gesetzgeber unwiderlegbar davon aus, dass der Grund offenbar ja nicht derart wichtig sein kann, als dass sich das Mitglied schnell um dessen Folgen kümmert.

Bezüglich der Verfristung sind insbesondere zwei Fragestellungen relevant:

  1. Ab wann beginnt die Frist zu laufen?
  2. Wie lang ist denn nun eine angemessene Frist

Ab wann beginnt die Frist?

Der § 314 III BGB knüpft an die Kenntnis des Kündigungsgrundes an. Insbesondere im Rahmen von Krankheiten stellt sich dann jedoch die Frage, ob das Mitglied Kenntnis vom Kündigungsgrund ab dem Zeitpunkt des Auftretens der ersten Symptome, oder ab der Ausstellung des ärztlichen Attestes hat.

Festzuhalten bleibt, dass diesbezügliche Instanz-Rechtsprechung weitestgehend fehlt. In einem kürzlich ergangenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Iserlohn setzt sich dieses für den Fristbeginn ab Ausstellung des Attestes ein.

Wie lange ist denn nun eine angemessene Frist?

Eine einheitliche Beantwortung der Frage, ab wann eine Frist als „angemessen“ im Sinne des § 314 Absatz 3 BGB zu verstehen ist, gibt es nicht. Die Rechtsprechung beurteilt dies anhand verschiedener Kriterien je nach Art des Dauerschuldverhältnisses und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls. In Zuge dessen sind von der höchstrichterliche Rechtsprechung Fristen zwischen 4 Wochen und 4 Monaten als angemessen erachtet worden.

Hier geht zu den anderen Teilen:

Teil I – Einleitung

Teil II – Formvorschrift

Teil III – Der wichtige Grund

Teil IV – Die Vorerkrankung

Teil V – Der Attest

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