Die Außerordentliche Kündigung des Fitness-/EMS-Studiovertrag wegen Krankheit aus Sicht des Studiobetreibers – Teil 1/7: Einleitung

Die außerordentliche Kündigung – Teil 1: Einleitung

Egal wie lange Sie ein Sportstudio schon betreiben, Erfahrungen mit außerordentlichen Kündigungen aus Krankheitsgründen hat ein jeder Betreiber bereits gemacht. Dabei bestehen teils erhebliche Missverständnisse darüber, welche Voraussetzungen eine solche Kündigung hat und welche Anforderungen an ein Attest gestellt werden dürfen. Insbesondere in den Zeiten des Coronavirus könnten hier erneute Missverständnisse auftauchen.

Diese Beitragsreihe soll genau diese Unsicherheiten beseitigen, aufzeigen und ihnen vorbeugen, wann es sinnvoll ist, sich einen rechtlichen Rat im Fall einer außerordentlichen Kündigung einzuholen. In Teil eins dieser Beitragsreihe sollen ganz allgemein die Anforderungen einer Kündigung genannt werden, bevor diese dann in einzelnen Beiträgen näher betrachtet werden.

Die allgemeinen Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Sportstudiovertrages ergeben sich aus § 314 BGB, sowie ggf. aus vertraglichen Regelungen.

I. Zuerst ist zu überprüfen, ob die Kündigung einer etwaig vertraglich vereinbarten Formvorgabe entspricht

II. Dann muss die Kündigung aufgrund eines sog. „wichtigen Grundes“ erfolgen

III. Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund ausgesprochen werden

IV. und auch nur dann, wenn eine Vertragsanpassung ausscheidet (sog. Subsidiarität)

Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, ist das Vertragsverhältnis ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung als beendet zu betrachten. Es können keine weiteren Beiträge mehr vom Mitglied gefordert werden. Bei Zweifeln an einzelnen Voraussetzungen, lohnt sich das Einholen rechtlichen Rates. Wann Sie entsprechende Zweifel am Vorliegen einer Voraussetzungen hegen sollten, werden wir in den nachkommenden Beiträgen genauer beleuchten.

Im nächsten Beitrag werden wir die Formvoraussetzungen für die außerordentliche Kündigung besprechen.

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