Mobbing durch Kollegen und den Chef – Teil 1: Was ist Mobbing?
Welche Rechte hat der Betroffene bei Mobbing durch Kollegen oder den Chef?
Laut einer YouGov-Umfrage mit Statista wurde fast jeder dritte Deutsche an seinem Arbeitsplatz schon einmal von seinen Kollegen oder dem Chef gemobbt. 17 % haben Mobbing schon bei Kollegen oder aber Chefs miterlebt. Doch was kann man in einer solchen Situation tun? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen ihm zu?
In Teil 1 gehen wir vor allem darauf ein, wie Mobbing rechtlich definiert wird und wie dies strafrechtlich zu behandeln ist.
systematische Anfeindungen, Schikanierungen und auch Diskriminierungen von Arbeitnehmern untereinander vorliegen, oder aber auch durch den Vorgesetzten
(auch genannt: Bossing). Wird der Vorgesetzte dagegen durch Mitarbeiter gemobbt, nennt man dies Staffing.
Mobbing (+)
Mobbing (-)
Hassmails
Andauerndes Schikanieren
sexuelle Belästigung
unberechtigte Kritik
gezielte Abwertung
Angreifen der Ehre
dauerhaft sinnlose Aufgaben
berechtigte Kritik durch den Chef
Chef übt Direktionsrecht aus
andere arbeitsrechtlich zulässige Maßnahmen, z.B. Abmahnungen und Versetzungen
Rechtsprechung zu Mobbing durch die Kollegen oder den Chef
Nach dem LAG Köln (Urt. v. 12.07.2010, Az. 5 SA 890/09) liegt Mobbing auch vor, wenn dem Arbeitnehmer durch den Vorgesetzten sein ursprüngliches Aufgabengebiet entzogen wird, obwohl weiterhin Bedarf für diese Position besteht und dem Arbeitnehmer keine anderen Arbeiten zugewiesen werden.
Nicht jedes Fehlverhalten am Arbeitsplatz stellt gleich Mobbing dar.
Nach dem LAG Thüringen (10.04.2001, DB 2001, 1204; Wolfgang Hromadka, s.o. S. 220) liegt auch dann kein Mobbing vor, wenn es vereinzelt zu Beleidigungen kommt, die aber einen zeitlichen Abstand haben oder aber aus weiteren Gründen kein Bezug untereinander besteht. Es fehlt am systematischen Handeln. So auch das LAG Berlin-Brandenburg mit Urt. v. 18.06.2010 (Az. 6 SA 271/10).
Straftatbestände des StGB bei Mobbing
Mobbing kann für den Täter strafbar sein. Möglicherweise können folgende Straftatbestände erfüllt sein:
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