Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber – Teil 1
Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber – Teil 1
Leasing - Erklärung
Es handelt sich beim Leasing um eine Finanzierungsmethode. Es wird eine Sache zum Zwecke der Nutzung gegen Zahlung eines Entgelts überlassen. Der Leasinggeber beschafft und finanziert das Auto. Der Leasingvertrag ist nicht im Gesetz ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen mietähnlichen Vertrag, sodass zumeist auch die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535ff. BGB) Anwendung finden. Der Unterschied besteht darin, dass beim Leasing der Leasingnehmer die Instandhaltungspflicht trägt, bei der Miete dagegen der Vermieter. Im Vertrag werden z.B. folgende Daten angegeben:
Name von Leasinggeber/-nehmer
Vertragslaufzeit
Beschreibung des Kraftfahrzeugs
Leasingrate, Sonderzahlungen, Überführungskosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorteile vom Leasing
Ein Leasingvertrag hat viele Vorteile. So kann neben einer flexiblen Kilometerzahl auch eine flexible Vertragslaufzeit vereinbart werden. Außerdem besteht durch feste Raten für den Leasingnehmer eine Planungssicherheit. Seine Liquidität wird gesichert, denn die Finanzierung wird von der Leasinggesellschaft übernommen.
Nachteile vom Leasing
Den Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber. So erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum. Zudem ist er an Vertragslaufzeit und an die Werkstatt nach Vertrag gebunden. Zudem können weiterhin bei der Rückabe Probleme auftreten, wenn Streitigkeiten über Kratzer am Fahrzeug auftreten.
Erscheinungsformen beim Leasing
Im Folgenden geben wir eine Erklärung über die Erscheinungsformen beim Leasing.
Zunächst stehen sich Leasing mit Vollamortisation und Leasing mit Teilamortisation gegenüber. Beim Leasing mit Vollamortisation decken die Leasingraten alle Kosten für die Anschaffung der Sache. Beim Leasing mit Teilamortisation deckt das Leasing nur teilweise die Kosten für die Anschaffung der Sache. Es wird ein sog. Restwertfestgelegt, der den voraussichtlichen Wert des Autos bei Vertragsende darstellen soll. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert entspricht der Summe aller Leasingraten, wobei auf die Leasingraten noch Zinsen kommen. Die monatlichen Raten können durch eine Sonderzahlung minimiert werden.
Beim sog. Operating-Leasing ist der Leasinggeber für die Fahrzeugverwertung verantwortlich, d.h. der Leasingnehmer haftet nicht für einen Restwert. Er kann ihn auch nicht käuflich erwerben. Oftmals hat der Leasingnehmer ein kurzfristiges Nutzungsrecht ohne feste Grundleasingzeit.
Beim Finanzierungsleasing wird die Leasingsache finanziert. So wird neben einer Pflicht zur Zahlung fester Leasingraten auch z.B. vereinbart, dass der Leasingnehmer die Sache mit Ablauf des Vertrags erwerben muss oder die Garantie für einen festgelegten Wert trägt.
Beim Herstellerleasing ist der Hersteller auch gleichzeitig Leasinggeber und trägt das Investitionsrisiko.
Beim Sale-and-lease-back-Leasing kauft der Leasinggeber die Sache vom Leasingnehmer und schließt danach mit ihm einen Leasingvertrag.
Beim sog. Kilometerleasing wird zuvor im Vertrag eine Kilometerzahl vereinbart. Bei Überschreiten muss nachgezahlt werden, bei Unterschreiten wird ein Teil zurückgezahlt.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Leasing, zu seinen Erscheinungsformen oder brauchen generell noch eine Erklärung? Kontaktieren Sie uns ganz einfach hier!
Zu Teil 2 von „Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber“ gelangen Sie hier!
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ nur die zur Funktionalität der Website "notwendig[en]" Cookies ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.Cookie EinstellungenIch erkläre mich einverstanden!
Privacy & Cookies Einstellungen
Datenschutzbestimmungen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können dies akzeptieren oder per Klick auf die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ nur die zur Funktionalität der Website "notwendig[en]" Cookies ablehnen sowie diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. .
Notwendige Cookies sind zwingend erforderlich, da sie die Funktionalität der Website gewährleisten. Daher fallen in diese Kategorie ausschließlich Cookies, die die grundlegende Funktionsabläufe der Website sowie deren Sicherheit dienen. Diese Cookies sammeln keine personenbezogenen Daten.
Sämtliche Cookie, die speziell auf die Sammlung von personenbezogenen Daten gerichtet sind (z.B. Google-Analytics) und nicht ausschließlich die Funktionalität der Website gewährleisten, werden als nicht notwendige Cookies betrachtet. Daher ist die vorherige Zustimmung in die Nutzung eben solcher Cookies von Seiten des Nutzers zwingend erforderlich.