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Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber – Teil 1

Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber – Teil 1

Leasing - Erklärung

Es handelt sich beim Leasing um eine Finanzierungsmethode. Es wird eine Sache zum Zwecke der Nutzung gegen Zahlung eines Entgelts überlassen. Der Leasinggeber beschafft und finanziert das Auto. Der Leasingvertrag ist nicht im Gesetz ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um einen mietähnlichen Vertrag, sodass zumeist auch die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535ff. BGB) Anwendung finden. Der Unterschied besteht darin, dass beim Leasing der Leasingnehmer die Instandhaltungspflicht trägt, bei der Miete dagegen der Vermieter. Im Vertrag werden z.B. folgende Daten angegeben:

  • Name von Leasinggeber/-nehmer
  • Vertragslaufzeit
  • Beschreibung des Kraftfahrzeugs
  • Leasingrate, Sonderzahlungen, Überführungskosten
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorteile vom Leasing

Ein Leasingvertrag hat viele Vorteile. So kann neben einer flexiblen Kilometerzahl auch eine flexible Vertragslaufzeit vereinbart werden. Außerdem besteht durch feste Raten für den Leasingnehmer eine Planungssicherheit. Seine Liquidität wird gesichert, denn die Finanzierung wird von der Leasinggesellschaft übernommen.

Nachteile vom Leasing

Den Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber. So erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum. Zudem ist er an Vertragslaufzeit und an die Werkstatt nach Vertrag gebunden. Zudem können weiterhin bei der Rückabe Probleme auftreten, wenn Streitigkeiten über Kratzer am Fahrzeug auftreten. 

Erscheinungsformen beim Leasing

Im Folgenden geben wir eine Erklärung über die Erscheinungsformen beim Leasing.

Zunächst stehen sich Leasing mit Vollamortisation und Leasing mit Teilamortisation gegenüber. Beim Leasing mit Vollamortisation decken die Leasingraten alle Kosten für die Anschaffung der Sache. Beim Leasing mit Teilamortisation deckt das Leasing nur teilweise die Kosten für die Anschaffung der Sache. Es wird ein sog. Restwertfestgelegt, der den voraussichtlichen Wert des Autos bei Vertragsende darstellen soll. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert entspricht der Summe aller Leasingraten, wobei auf die Leasingraten noch Zinsen kommen. Die monatlichen Raten können durch eine Sonderzahlung minimiert werden.

Beim sog. Operating-Leasing ist der Leasinggeber für die Fahrzeugverwertung verantwortlich, d.h. der Leasingnehmer haftet nicht für einen Restwert. Er kann ihn auch nicht käuflich erwerben. Oftmals hat der Leasingnehmer ein kurzfristiges Nutzungsrecht ohne feste Grundleasingzeit.

Beim Finanzierungsleasing wird die Leasingsache finanziert. So wird neben einer Pflicht zur Zahlung fester Leasingraten auch z.B. vereinbart, dass der Leasingnehmer die Sache mit Ablauf des Vertrags erwerben muss oder die Garantie für einen festgelegten Wert trägt.

Beim Herstellerleasing ist der Hersteller auch gleichzeitig Leasinggeber und trägt das Investitionsrisiko.

Beim Sale-and-lease-back-Leasing kauft der Leasinggeber die Sache vom Leasingnehmer und schließt danach mit ihm einen Leasingvertrag.

Beim sog. Kilometerleasing wird zuvor im Vertrag eine Kilometerzahl vereinbart. Bei Überschreiten muss nachgezahlt werden, bei Unterschreiten wird ein Teil zurückgezahlt.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Leasing, zu seinen Erscheinungsformen oder brauchen generell noch eine Erklärung? Kontaktieren Sie uns ganz einfach hier!

Zu Teil 2 von „Alles Wichtige beim Leasing für Leasinggeber“ gelangen Sie hier!

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