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Naturkatastrophen – Welche Höhe zahlt die Versicherung? – Teil 2

In Teil 2 der Beitragsreihe „Naturkatastrophen – Welche Höhe zahlt die Versicherung?“ gehen wir auf sonstige Schäden ein. 

Naturkatastrophen - Selbstbeteiligung

Zumeist haben sich die Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000€ vorbehalten, je nach Gefährdungsklasse, Versicherungspaket und Beitragshöhe. Bei Erdbeben beträgt die Selbstbeteiligung meist 10% des Schadens im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.

Naturkatastrophen - Werden auch Schönheitsschäden von der Versicherung bezahlt?

Im Fall von Schönheitsschäden besteht der Schaden nur durch optische Beeinträchtigungen bzw. wenn nach der Reparatur optische Beeinträchtigung weiter bestehen. Die vollständige Wiederherstellung des alten Zustands ist dann nur durch eine vollständige Ersetzung, nicht durch eine Reparatur möglich. Hierbei übersteigen oft die Wiederherstellungskosten die objektive Minderung des Wertes.

Der Versicherer meint in einem solchen Fall oft nur die Wertminderung zu regulieren, beschränkt auf eine maximal dreistellige Höhe. Der Versicherungsnehmer möchte hingehen vollständige Wiederherstellung.

Das OLG Hamm hat als Berufungsinstanz in seinem Urteil vom 04.11.2015 (Az. 20 U 51/15) den Versicherer zur teilweisen Kostenübernahme verurteilt.

Es kommt letzlich darauf an, ob bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall der Versicherungsnehmer auch als nicht versicherter eine Reparatur vornehmen würde oder ob es lediglich Luxusaufwendungen sind, die vom Versicherer nicht erstattet werden müssen. Damit muss der Versicherer also nicht zahlen, wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zur optischen Beeinträchtigung unverhältnismäßig hoch sind.

Wird auch das vorübergehende Wohnen im Hotel bezahlt?

Im Fall von Wohnungseigentum kann unter Umständen, abhängig von den Vertragsbedingungen, die Wohngebäudeversicherung dies erstatten.

Dagegen müssen Mieter unverzüglich ihrem Vermieter Bescheid geben, damit dieser dies im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung geltend machen kann.

Zahlt die Versicherung ein beschädigtes Auto?

Auch beschädigte Autos werden bezahlt. Es gilt dabei aber zu unterscheiden, ob das Auto abgestellt wurde oder Schaden bei einem fahrenden Auto eingetreten ist.

Schäden bei abgestelltem Auto

Die Regulierung von Überschwemmungsschäden bei abgestellten Autos erfolgt grundsätzlich über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

Die Versicherung hat allerdings ein Recht die Leistung dann zu verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht worden ist, obwohl die Möglichkeit dazu bestanden hat. Gleiches gilt, wenn das Auto in einem Überschwemmungsgebiet geparkt wurde.

Nicht versichert sind in der Regel Erdrutsche, Erdsenkungen und auch Lawinen. Hier bedarf es oftmals einen Extraschutz.

Schäden bei fahrendem Auto

Teilkasko

Fährt man mit seinem Auto in eine überschwemmte Straße, entsteht der Schaden nicht mehr unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fehlverhalten des Versicherten. Die Teilkaskoversicherung greift dann nicht ein. Grund dafür ist, dass Wasser während der Bewegung in den Zylinderraum eindringt und im Zusammenhang mit der Hubbewegung des des Kolbens ein sog. Wasserschlag entsteht. Der Wasserschlag wird als Motorschaden klassifiziert.

Die Teilkaskoverischerung kommt für einen Wasserschlag-Schaden allerdings dann auf, wenn die Überschwemmung so unerwartet bzw. plötzlich auftaucht, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden kann.

Vollkasko

Verfügt man über eine Vollkaskoversicherung, so stellt das Einfahren in eine überflutete Straße grundsätzlich einen Unfallschaden dar, für den die Versicherung eintrittspflichtig ist.

War die Überflutung für den Fahrer jedoch  erkennbar und fährt dieser dennoch auf die überflutete Straße, so muss sich der Fahrer den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Die Versicherung kann ihre Leistung dann ganz oder teilweise verweigern.

Versicherungssumme

Auch bei Naturkatastrophen ist die Grenze die Versicherungssumme, mehr zahlt die Versicherung nicht. Daher sollte die Versicherungssumme den gesamten Wert abdecken. Meist besteht dieser bei 650-700€ pro Quadratmeter Wohnfläche.

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