Verkauf von Fitnessstudios – Teil 1: Mietminderung und Vertragsanpassung?
Ist anstatt eines Verkaufs des Fitnessstudios auch eine Vertragsanpassung oder Mietminderung möglich?
Diese Beitragsreihe stellt die Frage auf, was bei einem Verkauf Ihres Studios mit Ihren Forderungen passiert, wenn Sie angehalten sind z.B. Ihr Fitnessstudio zu verkaufen und ob nicht Mietminderung oder Vertragsanpassung möglich sind.
Fitnessstudios - Mietminderung oder Vertragsanpassung möglich?
Die Corona-Pandemie beherrschte Jahr die ganze Welt. Vor allem auf die Wirtschaft hat sie noch immer große Auswirkungen.
Bereits nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hat sich rechtlich die Frage gestellt, ob für Gewerbe-Mieter, z.B. Betreiber von Fitnessstudios, nicht eine Mietminderung möglich sei oder aber eine Vertragsanpassung.
Mietminderung
Schaut man sich die Instanz-Rechtsprechung an, so wird man feststellen, dass die Gerichtefast überwiegend die Auffassung vertreten, eine Mietminderung aufgrund eines Mietmangels – und somit eineMietminderung – kommenicht in Betracht.
Diebehördlich angeordnete Schließung stelle nach Ansicht der meisten Gerichtekeinen Mietmangel dar und berechtigt den Gewerbemieter nicht zur Minderung der monatlichen Mietzahlung.
Mit der Schaffung desArt. 240 § 7 EGBGBhat die Bundesregierung versucht in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen. Dies sollte als„Verhandlungsanstoß“für Vermieter und Mieter verstanden werden und für eine Vertragsanpassung gemäߧ 313 BGBRaum schaffen.
Die Gerichte haben sich dazu bisher sehr unterschiedlich ausgesprochen. Auch wenn die Möglichkeit einer Vertragsanpassung grundsätzlich von der Instanz-Rechtsprechung bejaht wird, so scheitert die Durchsetzung bzw. die Abwehr einer Vertragsanpassung oftmals an den Umständen des Einzelfalls.
Folglich stehen momentan viele Unternehmer vor der Frage, ob Sie IhrStudio verkaufen müssen, da sie nicht mehr in der Lage sind die Miete zu zahlen, die Rücklagen mittlerweile aufgebraucht sind und Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Vertragsanpassung keinen Erfolg versprechen. So auchStudiobetreiber, egal obFitnessstudio, Lernstudio oder Kosmetikstudios.
Doch wie sieht es bei einem Studioverkauf aus Sicht des Studiobetreibers rechtlich überhaupt aus? Das stellen wir im 2. Beitrag dar.
Rechtsberatung für Fitnessstudios
Die Kanzlei Dr. Krieg & Kollegen vertritt bundesweit über 100 Studiobetreiber – Fitnessstudios, Lernstudios und Kosmetikstudios – und steht damit als starker Partner auf Ihrer Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen geht.
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