In Teil 2 der Beitragsreihe „Dieselskandal“ gehen wir auf das Problem zur Verjährung und auch auf die Wohnmobile von Fiat ein. Zu Teil 1 gelangen Sie hier!
Probleme zur Verjährung
2018 wurden die ersten Modelle zurückgerufen. Wer von diesen Rückrufen betroffen ist, muss bis Ende 2021 Klage erhoben haben. Auch besteht für viele Verbraucher die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG anzuschließen. Fast alle Modelle von Mercedes wurden aber erst später zurückgerufen, sodass sie auch heute noch durchgesetzt werden können. Beachtet werden muss aber auch die Verjährungshöchstgrenze von 10 Jahren ab Erwerb des Fahrzeugs.
Der BGH entschied hinsichtlich VW, dass Kunden, die 2015 vom Dieselskandal wussten, jedoch erst 2019 oder aber noch später klagten, keine Ansprüche mehr haben. Dabei hat VW aber die Kenntnis der Käufer zu beweisen.
Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 17.11.2021(Az.: 16 O 1081/21) bestätigt, dass ein Anspruch auf Restschadensersatz aus § 852 BGB bestehe. Diese verjährt ebenfalls erst 10 Jahre nach Kauf. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs (hier ein Audi Q5) konnte der Kläger den Kaufpreis erstattet erlangen, wobei Nutzungen für die gefahrenen Kilometer abgezogen wurden.
Der BGH will im ersten Quartal von 2022 prüfen, ob trotz Verjährung ein Restschadensersatzanspruch besteht.
Dieselskandal bei Wohnmobilen von Fiat
Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamts sind auch die Multijet-Motoren vom Fiat Ducato betroffen. Das hat die Umweltbundeshilfe bereits Ende 2020 durch Testungen herausgefunden und auch am 08.12.2021 noch einmal bekräftigt. Die Stickoxid-Grenzwerte sollen um das 11-fache überschritten sein.
Das LG Freiburg musste sich am 26.02.2021 (Az. 14 O 333/20) damit erstmals auseinandersetzen. Zwar wurde hier noch die Klage abgewiesen, jedoch ist der Fall nun nochmal in Berufung gegangen beim OLG Karlsruhe. Das LG Freiburg begründete dies noch damit, dass der Kläger einen Schadensersatzanspruch nicht substantiiert dargelegt hat, sodass ein Anspruch aus § 826 BGBnicht bestehe.
Mittlerweile sind einige Versäumnisurteile gegen FCA Italy S.p.A. (zuvor Fiat) ergangen (LG Arnsberg, Urt. v. 19.08.2021, Az. 1-1 0 205/21; LG Görlitz, Urt. v. 11.05.2021, Az. 5 O 28/21; LG Stade, Urt. v. 16.04.2021, Az. 2 0 15/21, LG Frankenthal, Urt. v. 27.10.2021, Az. 5 O 40/21). In all diesen Fällen wurde FCA zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Am 17.08.2021 wurde auch ein Händler Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 17.875€ verurteilt vor dem LG Stade (Az. 2 O 175/21). Der Kläger darf hier sogar sein Wohnmobil behalten. Beim LG Oldenburg (Urt. v. 02.09.2021, Az. 4 O 767/21) hat der Kläger (Käufer eines Campers, Ty Exsis T 767/21 von Hymer mit Fiat Ducato Motor) statt eines Schadensersatzes ein neues Fahrzeug vom Hersteller erhalten.
Betroffen sind Fiat-Multijet-Motoren von 2014 bis 2019 mit den Euro 5- und Euro 6-Normen. Am 25.02.2021 hat das KBA Modelle von Iveco-Daily (Baujahr 2015 bis 2019) zurückgerufen.
Wir sind gespannt, wann sich der BGH mit dem Abgasskandal bei Fiat befassen wird!
Rechtliche Beratung durch Dr. Krieg & Kollegen Köln
Sind auch Sie Opfer des Abgasskandals geworden? Egal ob sie im Dieselskandal Probleme bei Mercedes, bei Fiat oder aber mit der Verjährung haben, wir beraten Sie und vertreten Sie, um all Ihre Ansprüche durchzusetzen!
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