Ist der Verkauf durch einen Asset Deal ausgestaltet, so wird der Schuldner gewechselt, weswegen der jeweilige Vertragspartner zustimmen muss.
Wird ein Betrieb kurz vor dem Verkauf als e.K. im Handelsregister eingetragen und anschließend in diesem Namen verkauft, so hat dies keine Auswirkungen auf die Schuldverhältnisse, d.h. auf den Vertrag des Studios mit den Kunden. § 15 HGB ist lediglich eine Haftungsnorm. Schuldverhältnisse gehen nicht über. Das bedeutet, dass eine Mitteilung über den Inhaberwechsel an die Kunden erforderlich ist. Diese werden dem Vertrag mit dem neuen Inhaber häufig aber nicht zustimmen. Der Vertrag mit dem verkaufenden Betreiber bleibt. Ein Anspruch auf Schadensersatz der Kunden besteht aber aufgrund eines mangelnden Schadens nicht, denn eine Möglichkeit zum Trainieren besteht.